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Aus für Baby-TV! Diese Untersuchung für Schwangere wird bald verboten

Erst lebt mit ihnen die pure Vorfreude aufs Elternglück, später sind sie eine hübsche Erinnerung: Ultraschallbilder von ungeborenen Kindern. Die Möglichkeiten solche Wunschaufnahmen zu bekommen werden aber ab 2021 stark eingeschränkt.

Frau hält Bauch einer Schwangeren Gesundheit Foto: fizkes/Adobe Stock

„Baby-Fernsehen“ heißt es immer so nett, wenn schwangere Frauen zum Arzt gehen und einen Ultraschall machen. Dank moderner Technik können werdende Eltern das ungeborene Baby sogar in 3D bestaunen. Es ist einer der schönsten Augenblicke für Mama und Papa in spe, wenn sie ihr Baby schon vor der Geburt sehen können. Dieses Glück währt aber nicht mehr lange.

Denn ab dem Jahr 2021 soll es solche Ultraschall-Aufnahmen nur noch geben, wenn sie medizinisch notwendig sind. Hübsche Erinnerungsbilder oder gar kleine Ultraschall-Filme soll es dann nicht mehr geben. Auch dann nicht, wenn man extra dafür bezahlt.

Bundesregierung schiebt Baby-Fernsehen Riegel vor

Grund ist nach Angaben der Bundesregierung der strengere Strahlenschutz. In einem offiziellen Statement schreibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit:

„Nach der am 31. Dezember 2018 in Kraft getretenen Modernisierung des Strahlenschutzrechtes durch die ‚Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen‘ sind Untersuchungen, die nicht der Diagnostik dienen, also nicht durchgeführt werden, um medizinische Fragestellungen zu beantworten, künftig verboten.“

So wenig Ultraschall wie möglich

Laut Experten haben die Aufnahmen in 3D oder sogar 4D-Filmchen eine so hohe Auflösung, wodurch sich das potenzielle Risiko für das Baby erhöhe. Deshalb sollen Ultraschall-Untersuchungen künftig nur so kurz und so selten wie möglich angewandt werden. 

Das bedeutet: Wenn ein Arzt den 3D-Ultraschall aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaftsvorsorge) für die Diagnostik nutzt, bleibt er weiterhin erlaubt. Wenn es darum geht, werdenden Eltern noch ein möglichst tolles Erinnerungsfoto oder Filmchen ihres Babys aufzunehmen, darf das der Arzt nicht mehr. Und das zuständige Bundesministerium präzisiert darüber hinaus den Zeitpunkt:

„Eine Anwendung von bildgebendem Ultraschall zu nichtmedizinischen Zwecken am Fötus ist ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr zulässig.

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