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Freizeitausgleich durch Überstunden: Nur so geht's!

In der Arbeit sammeln sich gerne mal Überstunden an. Doch wenn ihr diese für einen Freizeitausgleich hernehmen wollt, gibt's ein paar Dinge zu beachten. Diese Voraussetzungen solltet ihr unbedingt beachten!

Kopierer Job & Berufsleben Foto: Arsenii/Adobe Stock

Mal kurz nicht auf die Uhr geschaut und schon haben sich wieder ein paar Über­stun­den ange­sam­melt. Natür­lich hat man ein Recht darauf, diese dann als Frei­zeit­aus­gleich zu bekom­men. Doch tatsäch­lich gibt es hier Regeln, die ihr unbe­dingt beach­ten soll­tet.

Nachweispflicht für Überstunden

Grund­sätz­lich müsst ihr eure Über­stun­den doku­men­tie­ren, weil ihr eurem Chef gegen­über eine Nach­weis­pflicht erfül­len müsst. Zum einen könnt ihr euch eure Mehr­a­r­beits­zeit von eurem nächst­hö­he­ren Vorge­setz­ten per Unter­schrift bestä­ti­gen lassen. Zum ande­ren haben viele Unter­neh­men ja auch ein System, in dem die Über­stun­den durchs Ein- und Ausche­cken in einer Arbeits­zei­t­er­fas­sung gesam­melt werden.

Freizeitausgleich nicht eigenständig einteilbar

Außer­dem könnt ihr nicht eigen­mäch­tig beschlie­ßen, wann ihr euren Frei­zeit­aus­gleich nehmen wollt. Ihr müsst das mit eurem Vorge­setz­ten abspre­chen. So kann dann eine gemein­same Lösung gefun­den werden, ob ihr beispiels­weise mal eine Woche am Stück frei nehmt, oder die Über­stun­den betriebs­be­dingt eher anders aufteilt. Hier gilt: Wann ihr den Frei­zeit­aus­gleich bekommt, liegt im Ermes­sen des Arbeit­ge­bers.