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Montag und verkatert nach dem Volksfest: Krankmelden erlaubt?

Am Wochenende noch auf den bayerischen Volksfesten gewesen und dann klingelt am Montag der Wecker für die Arbeit. Kopfschmerzen, flauer Magen und Co.: Ein Kater eben. Doch ist verkatert sein wirklich ein Grund für eine Krankschreibung? Ihr erfahrt es hier.

Mann verkatert im Bett Job & Berufsleben Foto: TheVisualsYouNeed/Adobe Stock

Ist es wirk­lich erlaubt sich bei einem Kater krank zu melden? Schließ­lich hat man selbst dafür gesorgt, dass es einem nach einer Party­nacht so geht.

Unterschied zwischen krank und arbeitsunfähig ist wichtig

Grund­sätz­lich sollte man seinem Chef nicht auf die Nase binden, dass man sich krank­mel­det, weil man zu tief ins Glas geschaut hat. Aber natür­lich geht es einem manch­mal nach dem Trin­ken so schlecht, dass man sich nicht in der Lage fühlt zu arbei­ten. Tatsäch­lich ist es ja so, dass ein Arzt einen nicht krank­schreibt, auch wenn wir das so sagen, letzt­end­lich erklärt er uns für arbeits­un­fä­hig. Ein Mensch, der krank ist und sich in Behand­lung befin­det, ist ja nicht auto­ma­tisch arbeits­un­fä­hig. Natür­lich kann also auch mit einem Kater gear­bei­tet werden, aber ab einem gewis­sen Promille-Wert – beispiels­weise 1,3 – ist man nicht mehr in der Lage zu arbei­ten, bedeu­tet man ist arbeits­un­fä­hig.

Urteil: Krankmeldung und Kater

In einem Rechtss­treit zwischen einem Verein und einem Nahrungs­er­gän­zungs­mit­tel­her­stel­ler, der bei seinen Produk­ten mit Anti-Kater-Werbung agierte, war es entschei­det für das Urteil zu klären, ob ein Kater eigent­lich eine Krank­heit ist. Das OLG entschied: Eine Krank­heit liegt immer dann vor, wenn der Körper­zu­stand von seinem Norma­l­zu­stand abweicht – ganz egal, ob der Zustand daue­r­haft oder vorüber­ge­hend ist. Rele­vant ist nur, dass die Störung außer­halb der natür­li­chen körper­li­chen Schwan­kun­gen liegt. Ein alko­hol­be­ding­ter Kater erfüllt diese Krite­rien und ist deshalb als Krank­heit anzu­se­hen. Dafür spricht laut Gericht auch die Tatsa­che, dass es einen medi­zi­ni­schen Fach­be­griff für den Kater gibt: „Vei­s­al­gia“.

So geht ihr richtig vor

Lasst es einfach nicht soweit kommen, dass ihr wirk­lich wegen eines Katers nicht in der Lage seid zu arbei­ten.

  • Nur weil das Urteil den Kater als Krank­heit einstuft, könnt ihr das nicht einfach bei eurem Chef so begrün­den. Klar müsst ihr dem Arbeit­ge­ber recht­lich gese­hen keinen Grund für eure Krank­mel­dung geben, aber ihr benö­tigt oftmals eine Krank­schrei­bung vom Arzt.

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