Montag und verkatert nach dem Volksfest: Krankmelden erlaubt?
Am Wochenende noch auf den bayerischen Volksfesten gewesen und dann klingelt am Montag der Wecker für die Arbeit. Kopfschmerzen, flauer Magen und Co.: Ein Kater eben. Doch ist verkatert sein wirklich ein Grund für eine Krankschreibung? Ihr erfahrt es hier.
Ist es wirklich erlaubt sich bei einem Kater krank zu melden? Schließlich hat man selbst dafür gesorgt, dass es einem nach einer Partynacht so geht.
Unterschied zwischen krank und arbeitsunfähig ist wichtig
Grundsätzlich sollte man seinem Chef nicht auf die Nase binden, dass man sich krankmeldet, weil man zu tief ins Glas geschaut hat. Aber natürlich geht es einem manchmal nach dem Trinken so schlecht, dass man sich nicht in der Lage fühlt zu arbeiten. Tatsächlich ist es ja so, dass ein Arzt einen nicht krankschreibt, auch wenn wir das so sagen, letztendlich erklärt er uns für arbeitsunfähig. Ein Mensch, der krank ist und sich in Behandlung befindet, ist ja nicht automatisch arbeitsunfähig. Natürlich kann also auch mit einem Kater gearbeitet werden, aber ab einem gewissen Promille-Wert – beispielsweise 1,3 – ist man nicht mehr in der Lage zu arbeiten, bedeutet man ist arbeitsunfähig.
Urteil: Krankmeldung und Kater
In einem Rechtsstreit zwischen einem Verein und einem Nahrungsergänzungsmittelhersteller, der bei seinen Produkten mit Anti-Kater-Werbung agierte, war es entscheidet für das Urteil zu klären, ob ein Kater eigentlich eine Krankheit ist. Das OLG entschied: Eine Krankheit liegt immer dann vor, wenn der Körperzustand von seinem Normalzustand abweicht – ganz egal, ob der Zustand dauerhaft oder vorübergehend ist. Relevant ist nur, dass die Störung außerhalb der natürlichen körperlichen Schwankungen liegt. Ein alkoholbedingter Kater erfüllt diese Kriterien und ist deshalb als Krankheit anzusehen. Dafür spricht laut Gericht auch die Tatsache, dass es einen medizinischen Fachbegriff für den Kater gibt: „Veisalgia“.
So geht ihr richtig vor
Lasst es einfach nicht soweit kommen, dass ihr wirklich wegen eines Katers nicht in der Lage seid zu arbeiten.
- Nur weil das Urteil den Kater als Krankheit einstuft, könnt ihr das nicht einfach bei eurem Chef so begründen. Klar müsst ihr dem Arbeitgeber rechtlich gesehen keinen Grund für eure Krankmeldung geben, aber ihr benötigt oftmals eine Krankschreibung vom Arzt.