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Schlupfloch: Deshalb gibt es trotz Verbot weiter Plastiktüten

Seit Januar 2022 sind Einweg-Plastiktüten gesetzlich verboten. Trotzdem bieten viele Händler die Tüten weiterhin an - legal! Welches Schlupfloch viele Supermärkte nutzen, lest ihr hier.

Bananen werden in Plastiktüte Lifestyle Foto: Marcel Kusch/dpa

Etwa seit einem halben Jahr dürfen Händ­ler keine Kunst­stoff­tra­ge­ta­schen mehr ausge­ben, die dünner als 0,05 Milli­me­ter sind. Trotz­dem bieten viele Händ­ler die Tüten noch an. Das hat die Deut­sche Umwelt­hilfe jetzt heraus­ge­fun­den. Demnach werden in 6 der 13 größ­ten Super­markt- und Droge­rie­ket­ten weiter­hin Einweg-Plas­tik­tü­ten an die Kunden ausge­ge­ben.

Die Kunst­stoff­tü­ten werden unter ande­rem weiter­hin bei Edeka, Netto, Norma, Müller und Ross­mann verkauft.

Händ­ler wie Kauf­land, Lidl, Rewe, Penny und Aldi haben die Einweg-Plas­tik­tü­ten voll­kom­men aus dem Sorti­ment verbannt.

Händler nutzen Gesetzeslücke

Trotz des gesetz­li­chen Verbots ist der Verkauf der Plas­tik­tü­ten in den betrof­fe­nen Super­märk­ten nicht, da sie eine bewusst einge­baute Lücke im Gesetz ausnut­zen. Demnach sind nur Plas­tik­tü­ten verbo­ten, die zwischen 15 und 49 Mikro­me­ter dick sind. Die betrof­fe­nen Super­märkte und Drogis­ten bieten laut der Abfrage nun Tüten mit einer etwas höhe­ren Wand­s­tärke zwischen 50 und 60 Mikro­me­tern an und dekla­rie­ren sie als Mehr­weg.

Tüten mit einer Wandstärke ab 50 Mikrometer sind als Mehrwegware erlaubt

Die meis­ten Händ­ler verwei­sen darauf, dass ihre Kunden Plas­tik­tü­ten weiter­hin woll­ten. Das berich­tet ntv. Demnach erklä­ren die Super­märkte, dass die Kunden die dicke­ren Tüten tatsäch­lich mehr­fach nutz­ten. Alle Händ­ler beto­nen, ihre Tüten bestün­den in der Regel aus recy­cel­tem Plas­tik.

Die Firmen weisen zudem darauf hin, dass die noch erhält­li­chen Plas­tik­tü­ten nicht gratis seien. Beim Drogis­ten Müller kostet eine Plas­tik­tüte 10 Cent, bei Netto Nord 25 Cent – damit sind die Plas­tik­tü­ten wesent­lich billi­ger als die Umwelt­freund­li­chen Alter­na­ti­ven.

Deutsche Umwelthilfe fordert Gesetzesanpassung

Die Umwelt­hilfe fordert von Umwelt­mi­nis­te­rin Steffi Lemke jetzt, dass Kunst­stoff-Trage­ta­schen nur noch in Mehr­weg­form ange­bo­ten werden dürf­ten, so Geschäfts­füh­re­rin Metz. Zwei­fels­frei Mehr­weg seien sie nur ab einer Wand­s­tärke von mindes­tens 120 Mikro­me­tern – also 0,12 Milli­me­tern.

Hemdchenbeutel weiter erlaubt

Ganz von dem Verbot ausge­nom­men sind übri­gens beson­ders dünne Plas­tik­tü­ten zum Einpa­cken von Obst, Gemüse oder Fleisch. Diese soge­nann­ten Hemd­chen­beu­tel will die Bundes­re­gie­rung vor allem aus hygie­ni­schen Grün­den weiter erlau­ben. Zudem wird befürch­tet, dass Händ­ler im Falle eines Verbots viele bislang lose Arti­kel wieder in Plas­tik­fo­lie vorver­packt anbie­ten würden.

Alternativen zu Plastiktüten

Durch die Ausnah­men für dicke und sehr dünne Tüten fallen unter das seit Januar geltende Verbot aller­dings nur 1,5 Milli­ar­den der zuletzt noch 4,7 Milli­ar­den in Deut­sch­land verbrauch­ten Tüten pro Jahr. Die Umwelt­hilfe forderte noch mehr Verbrau­che­rin­nen und Verbrau­cher dazu auf, mit wieder­ver­wend­ba­ren Trage­ta­schen, Körben, Netzen oder Ruck­sä­cken einkau­fen zu gehen. Einweg­ta­schen aus Papier hält sie dage­gen wegen ihrer miesen Ökobi­lanz für keine gute Alter­na­tive.

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