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FTI ist pleite: Was Urlauber jetzt wissen müssen

FTI Touristik ist insolvent – was nun? Erfahrt hier, welche Rechte ihr als Urlauber habt und wie ihr jetzt am besten vorgeht. Alle Informationen dazu gibt's hier.

FTI Reisen Foto: Sven Hoppe/dpa

Am 3. Juni 2024 hat die FTI Touristik GmbH, die Muttergesellschaft der FTI GROUP, Insolvenz angemeldet. Dies betrifft alle Marken und Anbieter, die unter diesem Dach operieren. Für euch als Urlauber bedeutet das, dass ihr nun genau prüfen müsst, wie es um eure gebuchte Reise steht.

Sind alle FTI-Marken betroffen?

  • Ja, die Insolvenz umfasst alle Marken der FTI GROUP, darunter FTI, 5vorFlug und BigXtra. Auch Mietfahrzeug-Marken wie DriveFTI sind betroffen. 
  • Nicht betroffen sind bei Drittanbietern gebuchte Leistungen (wie z.B. TUI, Alltours, DERTOUR, vtours), die über die Portale der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH sowie sonnenklar.TV gebucht worden sind. 
  • Kunden, die ausschließlich eine Kreuzfahrt bei der BigXtra Touristik GmbH gebucht haben, werden individuell informiert, wenn diese durchgeführt werden kann.

Das müsst ihr jetzt wissen

Was passiert, wenn ihr bereits unterwegs seid?

Für Pauschalreisen, die bereits angetreten wurden, besteht ein Schutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser sorgt dafür, dass ihr eure Reise fortsetzen oder eine Rückreise antreten könnt.

Was ist mit Hotelbuchungen?

Einzelleistungen wie Hotelbuchungen sind nicht durch den DRSF abgesichert. Hier solltet ihr prüfen, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Was tun bei Reisen mit Abreisedatum zwischen dem 5. und 10. Juni 2024?

Leider müssen diese Reisen storniert werden. Der DRSF wird sich um die Erstattung geleisteter Zahlungen kümmern.

Was gilt für Reisen ab dem 11. Juni 2024?

Es wird geprüft, ob diese Reisen wie geplant stattfinden können. Andernfalls greift wieder der Schutz durch den DRSF.

Was ist mit Mietwagen oder Wohnmobilbuchungen?

Auch hier wird geprüft, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden können, da sie nicht durch den DRSF abgesichert sind.

Was könnt ihr tun, wenn ihr sonstige Einzelleistungen gebucht habt?

Auch hier gilt: Es wird geprüft, ob die Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Wie steht es um die Sicherheit bei Pauschalreisen?

Durch den DRSF seid ihr bei Pauschalreisen grundsätzlich abgesichert. Bei Insolvenz des Reiseanbieters kümmert sich der Fonds um Erstattungen und Rückreisen.

Was solltet ihr jetzt beachten?

  • Prüft eure Buchungen und kontaktiert bei Unsicherheiten den DRSF oder euren Reiseanbieter.
  • Bei Hotelbuchungen solltet ihr direkt beim Hotel nachfragen, ob eure Buchung bezahlt wurde.
  • Falls ihr eine Reiserücktrittsversicherung habt, prüft, ob diese den Insolvenzfall abdeckt.