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Namensrecht, Bundeskanzler und Passbilder: Das ändert sich im Mai 2025

Der Mai bringt spannende Änderungen: Neues Namensrecht für Ehepaare, digitale Passbilder und mehr. Alle Informationen zu den Updates im Mai gibt's hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Das ändert sich im Mai Verbraucherschutz Foto: Marijan Murat/dpa

Im Mai 2025 treten in Deutschland zahlreiche wichtige Änderungen, Updates und Neuerungen in Kraft. Dazu gehören neue Regelungen im Namensrecht für Ehepaare, die Einführung digitaler Passbilder und eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege. Zudem stehen politische Veränderungen an, wie die Wahl eines neuen Bundeskanzlers und die Fortführung der bayerischen Modernisierungsgesetze, die die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Hochschulen stärken sollen.

Klickt euch durch - die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Neues Namensrecht bei Ehepartnern

Ab dem 1. Mai erleben Ehepaare eine bedeutende Änderung im Namensrecht. Sie dürfen nun einen gemeinsamen Doppelnamen, mit oder ohne Bindestrich, führen. Dies erweitert die bisherigen Möglichkeiten erheblich, da zuvor nur ein Partner den Doppelnamen annehmen konnte. 

Zudem können Kinder, unabhängig von der Entscheidung ihrer Eltern, einen Doppelnamen erhalten. Sollten die Eltern bei der Geburt keinen Familiennamen bestimmen, wird dem Kind automatisch ein Doppelname zugewiesen. Der einmal gewählte Familienname gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder.

Pässe und Personalausweis mit Digitalbild

Eine weitere Neuerung betrifft die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen. Ab Mai müssen Bürgerinnen und Bürger kein ausgedrucktes Foto mehr vorlegen. Das soll Fälschungen und Manipulationen verhindern. Stattdessen ist das Passfoto in elektronischer Form an die Bürgerämter zu übermitteln. Die Passbehörde akzeptiert dann ausschließlich digitale Fotos. 

Diese müssen entweder direkt in der Behörde aufgenommen oder über einen festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio gesendet werden. Personen, deren Fotos elektronisch übermittelt werden, erhalten von der Fotostelle einen QR-Code, mit dem sie das Bild in der Behörde abrufen können. Die Passbehörde überprüft anschließend, ob das übermittelte Foto den biometrischen Anforderungen entspricht. Für eine Übergangszeit bis zum 31. Juli sind jedoch noch Papierfotos in Ausnahmefällen zulässig - beispielsweise, wenn das Foto vor dem 1. Mai aufgenommen wurde, der Ausweis aber erst danach beantragt wird.

Strengere Regeln beim Biomüll

Die Entsorgung von Biomüll unterliegt ab Mai strengeren Regeln. Findet sich bei einer Kontrolle mehr als drei Prozent Störstoffe, wie Plastik, in der Biotonne, wird diese nicht geleert. Zudem können bei Verstößen Bußgelder verhängt werden.

Mindestlohn in der Altenpflege steigt

Ab dem 1. Mai erfahren Pflegekräfte eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns. Pflegefachkräfte erhalten dann mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Hilfskräfte 15,50 Euro. Eine weitere Erhöhung folgt zum 1. Juli 2025. Zudem wurde der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege erweitert, was ihnen zusätzliche neun Tage pro Kalenderjahr gewährt. Mehr Infos zum Mindestlohn in der Altenpflege gibt's auf der Seite der Bundesregierung

Microsoft schaltet Skype ab

Microsoft stellt den Betrieb von Skype ein und verlagert den Fokus auf Microsoft Teams. Nutzerinnen und Nutzer von Skype können sich bis zum 5. Mai mit ihrem bestehenden Konto bei Microsoft Teams anmelden und ihre Chats sowie Kontakte weiterhin nutzen.

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Neuer Bundeskanzler

Im politischen Bereich steht ein bedeutender Wechsel bevor. Friedrich Merz (CDU) soll am 6. Mai von dem am 23. Februar gewählten Bundestag zum neuen Bundeskanzler gewählt werden. Dies folgt auf die Zustimmung zum Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Zu einer erfolgreichen Wahl benötigt der Kanzlerkandidat in der ersten Wahlphase die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Das bedeutet, er oder sie muss die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinen. Man spricht auch von der "Kanzlermehrheit".

Papstwahl

Nach dem Tod von Papst Franziskus am Ostermontag, den 21.04.2025, wird etwa zwei bis drei Wochen darauf ein neuer Papst gewählt. Laut Kirchenrecht darf dies frühestens am 15. Tag nach dem Todesdatum geschehen (in diesem Fall wäre das der 6. Mai 2025) ​und soll spätestens am 20. Tag (11. Mai 2025) der Fall sein. 

An der Papstwahl (Konklave) dürfen nur Kardinäle unter 80 Jahren teilnehmen. Aus Deutschland dürfen drei Kardinäle an der Papstwahl im Mai: Reinhard Marx aus dem Erzbistum München und Freising, Rainer Maria Woelki aus dem Erzbistum Köln und Gerhard Ludwig Müller, der ehemalige Bischof von Regensburg. Das Konklave findet in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan statt. Steigt nach einem Wahlgang schwarzer Rauch auf, wurde noch kein Papst gewählt – die Kardinäle haben sich also noch nicht geeinigt. Weißer Rauch bedeutet, dass die Wahl erfolgreich war und ein neuer Papst gewählt wurde.

Finanzielle Änderungen in Bayern

Der kommunale Finanzausgleich 2025 wurde neu verhandelt, um die Finanzentwicklung von Staat und Kommunen sowie den Ausblick auf bedarfsprägende Umstände im Jahr 2025 zu berücksichtigen. Ziel ist es, die bayerischen Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

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