Bußgeld für Urinieren im Freien: So teuer ist Wildpinkeln
Wildpinkeln, also das Urinieren in der Öffentlichkeit an unangebrachten Orten, ist in den meisten Ländern gesetzlich verboten und kann mit Geldstrafen geahndet werden. Die genaue Höhe der Strafe variiert je nach Land, Region und den örtlichen Gesetzen. Wie die Lage in Bayern ist, haben wir für euch zusammengefasst.
Was ist Wildpinkeln?
Das Wildpinkeln, also das Urinieren in der Öffentlichkeit an unangebrachten Orten, ist ein Phänomen, das in vielen Städten weltweit zu beobachten ist.
Es betrifft sowohl Männer als auch Frauen. Dabei denken die meisten Personen, dass Männer öfter in der Öffentlichkeit ihre Blase entleeren. Doch deutsche Männer gaben bei einer YouGov-Umfrage am häufigsten an, sich jedes Mal hinzusetzen, wenn sie zum Urinieren auf die Toilette gehen.
Ist Wildpinkeln strafbar?
In den meisten Ländern ist das Wildpinkeln gesetzlich verboten und wird als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat betrachtet. In Deutschland wird das Urinieren in der Öffentlichkeit kann als Erregung öffentlichen Ärgernisses gesehen. Diese ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
Paragraph 183a StGB
Achtung! In besonders schweren Fällen, beispielsweise wenn das Wildpinkeln vor Kindern oder Jugendlichen stattfindet, kann die Strafe auch noch höher ausfallen. Die genaue Strafe ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich
Das sind die Strafen in Bayerns Städten
Das Bußgeld für das öffentliches Urinieren kann jede Gemeinde oder Stadt selbst festlegen. Hier ein Überblick des ARAG-Versicherungskonzerns und t-online:
Stadt | Bußgeld |
Augsburg | 50 - 1.000 Euro |
München | ab 100 Euro |
Passau | 40 Euro |
Regensburg | 35 Euro |
Würzburg | 10 - 35 Euro |