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Diese wichtigen Änderungen stehen ab 2024 an

Im Jahr 2024 gibt es einige neue Regelungen und Änderungen. Was kommt auf uns zu? Das haben wir für euch zusammengefasst.

Geld, Cannabis und Milchflaschen Verbraucherschutz Foto: Jan Woitas/dpa; Georg Wendt/dpa; Jesus Merida/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa

Was wird teurer, was wird billiger, und was ändert sich komplett? Das haben wir für euch nachfolgend zusammengefasst.

Neue Änderungen für Verbraucher:

Änderungen bei Arbeit, Lohn, Steuer und Versicherungen

Neue Änderungen für Verbraucher

Gebäudeenergiegesetz tritt in Kraft

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. Für alle anderen Hauseigentümer gibt es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Für bestehende Bauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen. Für Großstädte soll die Wärmeplanung ab Mitte 2026 vorliegen und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028.

Wegfall der Steuererleichterung in der Gastronomie

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf sieben Prozent reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022. Angesichts einer drohenden Energiekrise war die Regelung im Oktober 2022 bis Ende 2023 verlängert worden. Aus der Ampel-Koalition hieß es, dass 7 Prozent Mehrwertsteuer in der Gastronomie aktuell nicht zu finanzieren seien. Für die Gastronomie und das Gastgewerbe insgesamt (inklusive Beherbergung) stehen damit absehbar weiterhin schwere Zeiten bevor. Die Branche hatte sich von der Corona-Krise mit den für sie besonders schwerwiegenden Einschränkungen noch nicht erholt, als der Ukraine-Krieg ausbrach und die Preise plötzlich in die Höhe schossen.

Einheitliches Ladekabel

Bis Ende 2024 wird in Deutschland der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte vorgeschrieben. Deutschland setzt damit eine EU-Vorgabe um. Das Bundeskabinett stimmte einer entsprechenden Gesetzesänderung zu, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Konkret wird USB-C als Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielkonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben, sofern sie mit einem Kabel aufgeladen werden können. Ab 2026 soll dieser Ladestandard auch für Notebooks gelten.

Kinderreisepass wird abgeschafft

Der Kinderreisepass wird abgeschafft, so der Deutsche Bundestag. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter 12 Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Änderung im Passrecht zu. Kinderreisepässe können damit von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden.

Pfand-Änderungen

Ab dem Jahresbeginn 2024 werden sämtliche trinkbaren Milcherzeugnisse, einschließlich Milch und Milchmischgetränke, die in Einwegkunststoffgetränkeflaschen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3,0 Liter angeboten werden, mit dem Pfandlogo versehen, berichtet die Deutsche Pfandsystem GmbH. Gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) unterliegen diese Getränke der Pfandpflicht und werden somit in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.

Legalisierung von Cannabis geplant

Eigenanbau und Besitz bestimmter Mengen von Cannabis sollen für Volljährige ab dem 1. April nächsten Jahres erlaubt sein, berichtet die Bundesregierung. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Die Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel. Über den Gesetzentwurf wird seit geraumer Zeit beraten. In einem ersten Schritt soll Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden. Verboten bleibe das Dealen mit Cannabis, teilten die Ampel-Partner mit. Insbesondere die Abgabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche werde rigoros verfolgt und bestraft.

E-Rezept löst das rosa Rezept ab

E-Rezepte sollen ab Anfang 2024 in Praxen verpflichtend ausgestellt werden, wie einem Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen ist. Eigentlich bestand die Pflicht schon ab Anfang 2022. Die Praxen sollten sich nun aber umstellen, denn zuletzt waren noch nicht überall die Voraussetzungen da. Dazu gehört ein Verbindungsgerät für die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die E-Rezepte werden auf einem zentralen Server gespeichert und beim Einstecken der Kassenkarte wird die Apotheke autorisiert, sie von dort abzurufen. Künftig soll die E-Rezept-App auch in Kassen-Apps integriert werden.

Höhere Unterstützung beim Schulbedarf

Das sogenannte Bildungspaket soll 2024 steigen. Damit erhöht sich die Unterstützung für den persönlichen Schulbedarf beispielsweise laut Bundesregierung auch um gut zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen beispielsweise  Schreib- und Malutensilien, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte oder Bastelmaterial.

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Änderungen bei Arbeit, Lohn, Steuer und Versicherungen

Erhöhung von Mindestlöhnen

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll zum 01. Januar 2024 von 12,00 auf 12,41 Euro steigen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervor. Anfang 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn dann um weitere 41 Cent steigen, auf schlussendlich 12,82 Euro.

Erhöhung des Bürgergelds und Pflegegelds

Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger erhalten zum 1. Januar 2024 durchschnittlich rund zwölf Prozent mehr Geld. Für Alleinstehende ist dies ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die in Partnerschaft zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. Wie es mit dem Bürgergeld in Bayern weitergeht ist derzeit in der Diskussion: Sie wollen eine grundlegende Abkehr vom Bürgergeld, so Staatskanzleichef Florian Herrmann. 

Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird 2024 um fünf Prozent erhöht – je nach Pflegestufe bedeutet das monatlich 16 bis 45 Euro mehr. Auch in der ambulanten Pflege steigen die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent.

Grund- und Kinderfreibetrag steigt

Die Bundesregierung will den steuerlichen Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anheben, so das Bundesfinanzministerium. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Er soll Medienberichten zufolge von 10 908 auf 11 784 Euro steigen. Für Familien soll der Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro angehoben werden. Das Plus fällt so deutlich aus, weil wegen der hohen Inflation auch das Bürgergeld steigt. Nach Lindners Argumentation muss dann auch ein entsprechend höherer Betrag beim Einkommen steuerfrei bleiben. Für Familien wird der Kinderfreibetrag von 6024 auf 6612 Euro angehoben

Minijob bis 538 Euro

Aktuell beträgt die Minijob-Grenze 520 Euro im Monat. Das ist einer Pressemitteilung der Minijob-Zentrale zu entnehmen. Mit der Erhöhung 2024 steigt diese auf 538 Euro, also 18 Euro mehr im Monat. Aufs Jahr gerechnet sind das im neuen Jahr 6456 Euro.

Weiterhin längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Nach Ablauf von Sonderregelungen in der Corona-Pandemie läge die Anzahl der Tage, für die Eltern Kinderkrankengeld beantragen können, ab 2024 eigentlich wieder bei 10 Kinderkrankentagen pro Jahr und Elternteil. Doch diese Zahl wird für 2024 und 2025 auf jeweils 15 Tage pro Kind und Elternteil erhöht.

Krankenkassenzusatzbeitrag steigt

Kommendes Jahr soll der durchschnittliche Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,1 Prozentpunkte steigen, auf dann 16,3 Prozent. Der Anstieg ist nach Einschätzung eines offiziellen Schätzerkreises nötig, damit die Kassen ihre Ausgaben decken können. In Bayern werden viele Versicherte davon aber nichts spüren oder sie profitieren sogar von niedrigen Beitragssätzen. Die genaue Höhe für die 58 Millionen Kassenmitglieder und 16 Millionen beitragsfrei Mitversicherte legen die Krankenkassen dann jeweils für sich fest, sie können vom Durchschnitt abweichen

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