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Diesel-Fahrverbot in München: Das gilt ab Februar

Ab dem 1. Februar 2023 betrifft Hunderttausende Pendler das Diesel-Fahrverbot in München. Was ihr ab jetzt wissen müsst, erfahrt ihr hier.

Straßenschilder Verkehr Foto: Sven Hoppe/dpa

Ab dem 1. Februar 2023 gelten in der Münchner Innenstadt und dem Mittleren Ring die Regeln für die sogenannten Umweltzonen. Was ihr ab jetzt beachten müsst, lest ihr hier. 

Es gelten verschiedene Stufen

An sich sind alle mit Abgasnormen bis Diesel Euro 5/V und schlechter von der neuen Regelung betroffen. Dazu zählen künftig auch Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4, selbst wenn sie eine grüne Plakette haben. Das Verbot wird in drei Stufen gestaffelt, die nächste Stufe passiert allerdings nur dann, wenn die erforderten Grenzwerte für Stickstoffdioxid mit der vorherigen Stufe nicht eingehalten werden. 

Stufe 1

Diese Stufe gilt ab dem 1. Februar 2023 für Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 4/IV und schlechter. Hier gelten aber Ausnahmen, siehe Absatz unten.

Stufe 2

Diese Stufe würde dann ab dem 1. Oktober 2023 gelten. Darin sind dann auch die Dieselfahrzeuge der Abgasnorm 5/V einbezogen. Die Ausnahmeregelungen bleiben bestehen

Stufe 3

In Stufe drei, die dann ab dem 1. April 2024 gelten würde, bleiben die Fahrverbote der Stufe 2 bestehen und werden ergänzt durch den Wegfall von Ausnahmeregelungen..

 Darauf müsst ihr im Fahrzeugschein achten

Im Fahrzeugschein findet ihr Angaben, welche Euro-Norm auf das Auto zutrifft und ob ggf. Fahrverbote dafür gelten. Fahrzeugscheine, die vor 2005 erstellt wurden, enthalten die benötigten Informationen im Feld "Schlüsselnummer zu 1". Bei Fahrzeugscheinen ab 2005 stehen die Informationen im Feld "14.1." Stehen dort Zahlen zwischen 00 und 88, ist das Auto betroffen. Euro-5-Diesel haben im gleichen Feld die Schlüssel 35A0 bis 35M0. Die Schlüssel-Nummern 36N0 bis 36Y0 oder 36BA bis 36BC stehen in Fahrzeugscheinen von Autos der Schadstoffklasse Euro 6a und 6b. Auf der sicheren Seite sollten Diesel-Fahrzeuge der Normen 6d-TEMP und 6d sein.

Welche Ausnahmen gelten?

So dürfen Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker mit Parklizenz sowie Beschäftigte im Schicht- oder Pflegedienst weiterhin auch mit älteren Diesel-Fahrzeugen in die Umweltzone fahren. Ausnahmen gelten auch für Arztbesuche oder Umzüge und für Härtefälle.

Wie wird der Verstoß bestraft?

Sobald ihr ohne Sondergenehmigung in die Umweltzonen fahrt, müsst ihr mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Obendrauf kommen dann noch die Verwaltungsgebühren -in Summe wären das also dann 128,50 Euro Strafe. Ob die neuen Regelungen von den Fahrern eingehalten werden, prüft die Polizei stichprobenartig. 

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