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AfD-Kandidat ist wegen Haftstrafe nicht wählbar gewesen

Bei der Erlanger Stadtratswahl waren fast 10.000 Stimmen ungültig, weil sie für einen Kandidaten abgegeben wurden, der zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Er hätte gar nicht kandidieren dürfen.

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Fahne mit AfD-Logo Daniel Karmann/dpa

Erlangen (dpa/lby) - Ein AfD-Stadtratskandidat in Erlangen hat sich um einen Sitz im Kommunalparlament beworben, obwohl er wegen einer Verurteilung zu einer Haftstrafe nicht hätte kandidieren dürfen. Der Kandidat habe vor der Wahl falsche Angaben gemacht und seine Wählbarkeit erklärt, teilte die Stadtverwaltung Erlangen mit. 

Erst wenige Tage vor der Wahl sei die Stadtverwaltung von den Justizbehörden informiert worden. Die Wahlzettel hätten in der verbleibenden Zeit bis zum Wahltag nicht mehr geändert werden können. 

In Paragraf 45 des Strafgesetzbuches ist gesetzlich geregelt, dass Bürger, die zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr verurteilt worden waren, nicht für öffentliche Wahlämter kandidieren können. «Stimmen, die für eine nichtwählbare Person abgegeben worden sind, sind ungültig», heißt es in der Mitteilung. 

Die AfD erhält somit im Stadtrat in Erlangen einen Sitz weniger. Sie kommt mit 6,7 Prozent der Stimmen auf drei Sitze. Profiteur sind die Grünen - sie erhalten mit 23,2 Prozent der Stimmen zwölf Sitze. Stärkste Kraft in Erlangen bleibt die CSU mit 30,3 Prozent der Stimmen und 15 Sitzen. Die SPD fällt auf 18,9 Prozent und neun Sitze zurück. Die Linke erhielt 9,4 Prozent und stellt künftig fünf statt bisher drei Stadträte. 

Um das Oberbürgermeisteramt in Erlangen kämpfen am 22. März in einer Stichwahl Amtsinhaber Florian Janik (SPD) und der CSU-Herausforderer und 2. Bürgermeister Jörg Volleth.

© dpa-infocom, dpa:260310-930-797418/1