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Neues Ladenschlussgesetz in Bayern: Um 20 Uhr ist weiterhin Schluss

Der bayerische Landtag hat das neue Ladenschlussgesetz beschlossen. Während die strengen Öffnungszeiten bis 20 Uhr bleiben, gibt es einige Lockerungen: Shoppingnächte, digitale Mini-Supermärkte und längere Öffnungszeiten an ausgewählten Tagen. Alle Details zu den Änderungen lest ihr hier.

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Einkaufen im Supermarkt Bayern Oliver Berg/dpa

Der bayerische Landtag hat das Ladenschlussgesetz verabschiedet. Damit bleibt Bayern bei den bundesweit strengsten Regeln für Ladenöffnungszeiten, bringt aber einige Lockerungen mit sich. Hier erfahrt ihr, was sich ändert.

Strenge Öffnungszeiten bleiben bestehen

Auch mit dem neuen Gesetz dürfen Geschäfte in Bayern unter der Woche nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr öffnen. An Sonn- und Feiertagen bleibt es bei geschlossenen Läden – mit wenigen Ausnahmen wie an Bahnhöfen oder Flughäfen. Damit bleibt Bayern zusammen mit dem Saarland das Bundesland mit den strengsten Ladenschlussregelungen.

Shoppingnächte und längere Öffnungszeiten

Eine der Neuerungen: Kommunen dürfen künftig bis zu acht sogenannte Shoppingnächte pro Jahr veranstalten. Dabei können Geschäfte ihre Öffnungszeiten bis maximal 24.00 Uhr verlängern – ohne dass ein besonderer Anlass wie ein Fest oder eine Veranstaltung nötig ist. Zusätzlich dürfen Händler an vier frei wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20.00 Uhr öffnen, etwa für besondere Events wie Lesungen.

Digitale Mini-Supermärkte rund um die Uhr

Eine weitere Lockerung betrifft sogenannte digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal. Diese kleinen Läden mit einer Verkaufsfläche von maximal 150 Quadratmetern dürfen künftig durchgängig geöffnet haben – auch an Sonn- und Feiertagen. Die genauen Öffnungszeiten an Sonntagen legen die jeweiligen Gemeinden fest, wobei eine Mindestöffnungszeit von acht Stunden gilt.

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage

Wie bisher dürfen Kommunen maximal vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage pro Jahr genehmigen. Diese müssen jedoch weiterhin anlassbezogen sein, etwa im Rahmen eines Marktes oder einer Messe.

Sonderregelungen für Tourismusorte

In etwa 500 bayerischen Gemeinden, die als Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorte gelten, dürfen an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen bestimmte Waren verkauft werden. Dazu zählen unter anderem Lebensmittel für den sofortigen Verzehr, Andenken und touristisch relevante Artikel. Neu ist, dass der Bezug nicht mehr zum Ort, sondern zur Region bestehen muss.

Ausnahmen an Fernbusbahnhöfen

Fernbusterminals werden künftig bei den Öffnungszeiten den Bahnhöfen und Flughäfen gleichgestellt. Das bedeutet, dass dort Läden theoretisch rund um die Uhr geöffnet sein dürfen, um Reisebedarf zu verkaufen.

Das Gesetz tritt am 1. August in Kraft.

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sagte im Interview mit Antenne Bayern:

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf zum Ladenschlussgesetz: "Ein sehr guter Kompromiss"