Bayern will KI-Kameras mit Gesichtserkennung einsetzen – Kritik an Gesetzesänderung
Bayern will mit einer Gesetzesänderung den Einsatz von KI-Kameras mit Gesichtserkennung ermöglichen. Das Vorhaben stößt auf Kritik. Warum der Einsatz umstritten ist und welche Forderungen es gibt, lest ihr hier.
Bayern plant, KI-Kameras mit Gesichtserkennung einzusetzen. Dafür arbeitet der Freistaat an einer Gesetzesänderung, die den Einsatz dieser Technologie an Kriminalitäts-Brennpunkten ermöglichen soll. Das Vorhaben sorgt für kontroverse Diskussionen.
Kritik von Grünen
Der Grünen-Abgeordnete Benjamin Adjei sieht in der geplanten KI-gestützten Gesichtserkennung einen tiefen Eingriff in die Grundrechte. Er betont, dass die automatische Überprüfung jeder Person am Bahnhof die Anonymität im öffentlichen Raum gefährde. Für Adjei ist der Einsatz von KI nur in Ausnahmefällen akzeptabel – etwa bei akuter Terrorgefahr oder der Suche nach Vermissten. Auch Datenschützer äußern Bedenken und warnen vor einer möglichen flächendeckenden Überwachung.
Forderungen nach klaren Regeln
Die Grünen fordern, dass der Einsatz von KI-Kameras nur unter strengen Bedingungen erfolgen darf:
- Nur in klar definierten Einzelfällen
- Mit richterlicher Anordnung
- Zeitlich und räumlich begrenzt
Außerdem regen sie eine Expertenanhörung im Innenausschuss an und verlangen, dass die Staatsregierung Erkenntnisse aus bestehenden Pilotprojekten – etwa in Mannheim oder Frankfurt – auswertet und dem Landtag transparent vorlegt.
Rechtliche Grundlagen und offene Fragen
Wo genau die KI-Kameras zum Einsatz kommen könnten, ist aktuell noch offen.
In einer Stellungnahme gegenüber Antenne Bayern versichert das Innenministerium, sich an alle rechtlichen Vorgaben zu halten: "Zum Beispiel, dass der zuvor richterlich zu genehmigende Einsatz nur im öffentlich zugänglichen Raum, auf enge Einsatzzwecke begrenzt und nur zur Bestätigung der Identität einer speziell betroffenen Person unter besonderer Achtung der Verhältnismäßigkeit erfolgen darf." Der Gesetzentwurf soll möglichst bald dem Bayerischen Landtag vorgelegt werden.