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Erneuter Prozess gegen Regensburger Ex-OB Wolbergs

Im Jahr 2016 sind die Ermittlungen gegen den damaligen Regensburger OB Wolbergs bekanntgeworden. Bis heute ist der Fall nicht abgeschlossen. Nun beginnt die Neuauflage eines Prozesses in München.

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Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs Armin Weigel/dpa

München/Regensburg (dpa/lby) - Um Parteispenden für die Kommunalwahl 2014 geht es von heute an in einem Verfahren vor dem Landgericht München I. Zwölf Jahre und zwei Kommunalwahlen sind seither vergangen. Der Prozess ist eine teilweise Neuverhandlung des zehnmonatigen Parteispendenverfahrens vor dem Landgericht Regensburg in den Jahren 2018/19 gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs.

Der heute 55-Jährige wurde damals wegen zweier Fälle der Vorteilsnahme verurteilt, blieb aber straffrei. Von weiteren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof (BGH) im November 2021 in Teilen auf, beanstandete es als zu mild und verwies es zur Neuverhandlung an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I.

Dort wurde der Prozess mehrmals verschoben. Jetzt sind 13 Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil könnte im Mai gesprochen werden. 

Bei einer Informationsveranstaltung rekapitulierte Wolbergs kürzlich seinen Justizfall aus eigener Perspektive und sagte: «Ich kämpfe für mich selbst, weil ich davon überzeugt bin, dass mir nicht Gerechtigkeit widerfahren ist.» Der Kommunalpolitiker war einst SPD-Mitglied und sitzt inzwischen für die von ihm mitbegründete Wählergemeinschaft Brücke im Regensburger Stadtrat.

Komplexer Justizfall

Nach dem Prozess 2018/19 hatte es 2020 vor dem Landgericht Regensburg ein weiteres Verfahren im Kontext des Kommunalwahlkampfes 2014 gegeben. Dieses endete mit einer Verurteilung wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe - in Gänze bestätigt vom BGH im November 2021.

Daraufhin hatte Wolbergs Anfang 2022 Verfassungsbeschwerde eingelegt. Im August 2024 wurde diese abgelehnt, mit der Begründung, dass das Verfahren vor dem Landgericht München I noch ausstand. Dieses wiederum war nicht terminiert worden mit der Begründung, dass über die Verfassungsbeschwerde noch nicht entschieden worden sei.

© dpa-infocom, dpa:260311-930-798893/1