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Erste Anklagen nach Bestechungsverdacht erhoben

Ausländer sollen gegen Geld Aufenthaltstitel bekommen haben: Nach dem Bestechungsverdacht im Münchner Kreisverwaltungsreferat hat die Staatsanwaltschaft Anklagen erhoben. Es könnten noch mehr werden.

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Kreisverwaltungsreferat München Andreas Gebert/dpa

München (dpa/lby) - Nach dem Bestechungsverdacht in der Ausländerbehörde des Münchner Kreisverwaltungsreferats hat die Staatsanwaltschaft die ersten Anklagen erhoben. Zwei ehemaligen Mitarbeitern der Kreisverwaltung, einem Mann und einer Frau, wird Bestechlichkeit in mehreren Fällen vorgeworfen. Sie sollen dabei mitgewirkt haben, Ausländer illegalerweise Aufenthaltserlaubnisse zu verschaffen.

Ein nicht beim Kreisverwaltungsreferat beschäftigter sogenannter Relocation-Dienstleister soll unter anderem der Bestechung in mehreren Fällen schuldig sein. Die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte dauern an, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte.

Im März hatten Polizei und Staatsanwaltschaft das Kreisverwaltungsreferat durchsucht, weil der Verdacht bestand, dass dort gegen Geld zu Unrecht ausländerrechtliche Genehmigungen ausgestellt worden waren. Die Anzeige war von der Stadt selbst gestellt worden, weil im Kollegenkreis Ungereimtheiten aufgefallen waren. 

Wiederholte Zahlungen

Der wegen Bestechung im Visier der Ermittler stehende Dienstleister sitzt weiterhin in Untersuchungshaft. Er soll gemeinsam mit der ehemaligen Mitarbeiterin mit falschen Wohnungsgeberbestätigungen Anmeldungen in München vorgenommen haben, damit das Kreisverwaltungsreferat für die Betroffenen zuständig wird. So konnten die beiden angeschuldigten Ex-Mitarbeiter dann in einem zweiten Schritt vorläufige Aufenthaltserlaubnisse ausstellen. 

Dafür floss einiges an Geld: Der externe Beteiligte bekam laut Staatsanwaltschaft für seine Dienste in der Regel rund 2.000 Euro. Der Mann wiederum zahlte an die ehemalige Mitarbeiterin jeweils 200 Euro und ließ deren Kollegen «in unregelmäßigen Abständen verschiedene Vorteile» zukommen, wie es hieß. 

Das Fazit der Ermittler: «Durch die wiederholte Tatbegehung wollten sich alle Angeschuldigten eine fortlaufende Einnahmequelle verschaffen.»

© dpa-infocom, dpa:250807-930-885474/1