Zum Hauptinhalt springen

Gablingen-Prozess gegen Justizbeamte beginnt im Januar

Über 100 Häftlinge sollen im Augsburger Gefängnis Opfer von Misshandlungen geworden sein. Ab Januar müssen sich deshalb 13 Justizbeamte vor Gericht verantworten, darunter zwei Ex-Chefinnen.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG ANTENNE BAYERN Logo
Justizvollzugsanstalt in Augsburg-Gablingen Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Augsburg (dpa) - Der Prozess um mutmaßliche Gefangenen-Misshandlungen im Augsburger Gefängnis soll am 7. Januar vor dem Landgericht starten. Zunächst seien 51 Verhandlungstage angesetzt, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Die «Augsburger Allgemeine» hatte zuerst darüber berichtet. 

Die zuständige 1. Strafkammer hatte in der vergangenen Woche die beiden Anklagen der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Angeklagt sind 13 Justizbeamte, darunter die ehemalige Leiterin der Justizvollzugsanstalt (JVA) im Augsburger Vorort Gablingen sowie ihre Stellvertreterin. Die elf weiteren Beschuldigten sind ehemalige Mitglieder der Sicherungsgruppe der JVA – einer Art Spezialeinheit der Haftanstalt, die bei Gewalttätigkeiten eingreifen soll oder beim Umgang mit besonders gefährlichen Insassen eingesetzt wird.

Mega-Verfahren mit organisatorischen Herausforderungen

Insgesamt geht es um 170 Fälle, mehr als 100 Häftlinge sollen Opfer geworden sein. Den Beamten werden Freiheitsberaubung, Nötigung sowie vorsätzliche beziehungsweise gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Angesichts der Größe des Verfahrens und der Zahl der Angeklagten hat das Gericht organisatorisch einiges zu bewältigen. Allein der Platzbedarf für 13 Angeklagte mit ihren Anwälten dürfte erheblich sein. Darüber hinaus könnten neben Richtern und Staatsanwälten auch eine Reihe Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Das Gericht werde die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen, sagte der Gerichtssprecher.

Ermittler sprechen von einem «System der Willkür» hinter Mauern

Die Stellvertreterin der Gefängnischefin gilt als zentrale Figur in dem Justizskandal. Sie soll nach ihrer Versetzung nach Gablingen «ein System der Willkür etabliert» haben, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte. Gefangene sollen schikaniert und zum Teil körperlich misshandelt worden sein. Die Gefängnisdirektorin soll darüber teilweise informiert gewesen sein und das Vorgehen unterstützt haben. Die Anwälte der Stellvertreterin hatten die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zurückgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:260930-930-770661/2