Kein „Schweigefuchs“-Verbot in Bayern
Bayern wird den "Schweigefuchs" in den Schulen nicht verbieten. Das hat das Kultusministerium auf Anfrage mitgeteilt. Am Wochenende war bekannt geworden, dass Bremen die Geste in den Kitas und Schulen verbietet, weil sie dem rechtsextremistischen "Wolfsgruß" ähnelt.
"Ob und wann der Schweigefuchs oder auch andere Methoden bzw. Maßnahmen zur Förderung des Sozial- und Arbeitsverhaltens eingesetzt werden, entscheidet die Lehrkraft. Dabei berücksichtigt sie in ihrer pädagogischen Verantwortung auch Aspekte wie Klassenzusammensetzung und Schülerschaft", so ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums.
Sofern Schülerinnen und Schüler der Grundschule aktuelle politische bzw. gesellschaftliche Geschehnisse im Unterricht thematisieren, geht die Lehrkraft hierauf alters- und entwicklungsgerecht ein.
Ein Sprecher des Kultusministeriums
Hierzu stehe den Schulen ab dem nächsten Schuljahr auch die Verfassungsviertelstunde zur Verfügung.