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Kinderpornografie in WhatsApp-Gruppen: Polizei warnt Eltern vor strafbaren Inhalten in Chatgruppen von Jugendlichen

Nach einer groß angelegten Polizeiaktion in Oberbayern, bei der 16 Tatverdächtige wegen des Besitzes strafbaren Materials ermittelt wurden, warnt die Kriminalpolizei erneut vor strafbaren Inhalten in WhatsApp-Gruppen von Jugendlichen. Wie ihr eure Kinder sensibilisieren könnt, erfahrt ihr hier.

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Symbolbild - App Whatsapp Bayern Fabian Sommer/dpa

Kinderpornografie wird immer häufiger von Kindern und Jugendlichen selbst verbreitet. Umso wichtiger ist es, dass Kinder und Jugendliche von ihren Eltern vorgewarnt und aufgeklärt werden, dass es im Internet verbotene und jugendgefährdende Inhalte gibt. Nur so können die Kids beispielsweise auf in Klassenchats verschickte Inhalte angemessen reagieren.

Wann ist ein Inhalt strafbar?

Als Kinderpornografie gelten Darstellungen sexueller Handlungen von oder an Kindern unter 14 Jahren und Inhalte, die Personen erniedrigen oder in sexualisierter Art und Weise zeigen. Bilder oder Videos mit Jugendlichen (14-17 Jahre) können unter den Tatbestand der Jugendpornografie fallen (§§ 184b, 184c StGB). 

Kinderpornografische Darstellungen sind weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern auch der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt und angesehen, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Für Jugendpornografie gilt das ebenfalls.

Auch das Herunterladen oder Speichern (oder ein Screenshot) von solchen Inhalten ist eine Straftat - ebenso das Weiterleiten, auch wenn es „nur aus Neugier“ geschieht. 

Kinder und Jugendliche, die Nackt- oder Oben-ohne-Fotos von Mitschülerinnen weiterleiten, können sich also strafbar machen.

Was tun, wenn ihr auf solche Inhalte stoßt?

  • Nicht weiterleiten oder löschen! Das kann bereits strafbar sein.
  • Beweise nur nach Rücksprache mit der Polizei sichern, da Screenshots selbst Besitz bedeuten können.
  • Den Vorfall melden: Das könnt ihr bei eurer örtlichen Polizeidienststelle machen, das ist auch online möglich. Es gibt außerdem eine Internet-Beschwerdestelle.

Wie könnt ihr eure Kinder schützen?

  • Aufklärung ist der beste Schutz. Erklärt euren Kindern, dass es im Internet strafbare Inhalte gibt - und dass schon das Anschauen oder Weiterleiten Folgen haben kann. 
  • Sprecht über Grenzen. Jugendliche sollten wissen, was erlaubt ist und was nicht, wenn es um das Verschicken persönlicher Bilder geht. 
  • Ermutigt eure Kinder, sich sofort an Erwachsene zu wenden, wenn in Gruppenchats verdächtige Inhalte auftauchen.

Warum das Melden so wichtig ist

Jedes geteilte Bild und jedes Video bedeutet, dass ein reales Kind Opfer von Missbrauch wurde. Wer solche Inhalte meldet, hilft aktiv mit, Täter zu überführen und Betroffene zu schützen.