Lufthansa-Streik legt Flüge lahm: Eure Rechte als Passagiere und das neue Online-Klageverfahren bei Flugausfällen und Verspätungen an bayerischen Flughäfen
Aktuell sorgen Streiks bei Lufthansa für zahlreiche Flugausfälle und Verspätungen – auch an den Flughäfen in Bayern, besonders in München. Neu: Eure Ansprüche könnt ihr jetzt auch digital über das Online-Klageverfahren an den Amtsgerichten Nürnberg und Erding durchsetzen. Alle wichtigen Infos zu euren Rechten und dem Ablauf lest ihr hier.
Aktuell kommt es durch den Lufthansa-Streik zu zahlreichen Flugausfällen und Verspätungen – auch an den großen Flughäfen in Bayern, wie München. Bisher konnten sich Lufthansa und ihre Piloten nicht einigen. Das heißt, auch Donnerstag und Freitag wird es weitere Streiks geben. Am Mittwoch haben die Kabinencrews ihre Arbeit niedergelegt. Viele Reisende stehen vor der Frage, welche Rechte sie als Passagiere jetzt haben und wie sie am besten vorgehen.
Welche Ansprüche habt ihr bei Flugausfall oder Verspätung?
Wenn euer Flug wegen eines Streiks von Piloten oder Kabinenpersonal gestrichen wird, habt ihr als Passagiere verschiedene Rechte. Die Fluggesellschaft muss sich darum kümmern, wie ihr an euer Ziel kommt. Bei selbst gebuchten Flügen ist die Airline euer Ansprechpartner, bei Pauschalreisen zusätzlich der Reiseveranstalter.
Online-Klageverfahren für Fluggastrechte in Bayern gestartet
Ab sofort können Fluggäste in Bayern ihre Rechte bei Flugausfällen oder Verspätungen einfacher durchsetzen: Die Amtsgerichte Nürnberg und Erding bieten als Pilotstandorte ein vollständig digitales Online-Klageverfahren für Fluggastrechte an. Das Projekt ist Teil eines bundesweiten Tests und soll Zeit sowie Kosten sparen.
Was ist das Online-Klageverfahren für Fluggastrechte?
Das neue Verfahren ermöglicht es, Rechtsstreitigkeiten rund um Fluggastrechte digital einzureichen und zu bearbeiten – ohne persönlichen Gerichtstermin. Die Klage kann bequem online eingereicht werden, alle Dokumente werden elektronisch übermittelt. Falls nötig, kann eine Videoverhandlung stattfinden. Nur wenn dies nicht möglich ist, wird vor Ort im Gericht verhandelt.
Wer kann das Verfahren nutzen?
Das Angebot richtet sich an Fluggäste, die Ansprüche wegen Flugausfällen, Verspätungen oder Annullierungen geltend machen möchten. Der Streitwert darf dabei unter 10.000 Euro liegen. Das Verfahren ist freiwillig und auf zehn Jahre angelegt. Nach zwei, vier und acht Jahren wird das Projekt evaluiert.
Welche Vorteile bietet das digitale Verfahren?
- Zeitersparnis: Laut Bundesregierung sparen Bürgerinnen und Bürger bundesweit rund 98.000 Stunden pro Jahr.
- Kostenersparnis: Durch digitale Kommunikation entfallen Wegezeiten und Papierkosten.
- Einfacher Zugang zum Recht: Der gesamte Ablauf ist digital, von der Klageeinreichung bis zur Entscheidung.
Was sind meine Rechte bei Flugausfällen und Verspätungen?
Ihr könnt zwischen verschiedenen Möglichkeiten wählen
- Ersatzbeförderung oder Ticketrückerstattung: Ihr könnt auf eine alternative Beförderung bestehen. Die Airline muss euch auf einen anderen Flug umbuchen – das kann aber bedeuten, dass ihr erst später fliegen könnt. Während der Wartezeit habt ihr Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate oder E-Mails). Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet, muss die Airline euch ein Hotel und den Transfer dorthin organisieren. Passagiere können zwischen einem Ersatzflug oder der Rückerstattung des Ticketpreises wählen.
- Erstattung/Entschädigung: Ihr könnt auf den Flug verzichten und die Rückzahlung des Ticketpreises verlangen. Die Airline muss den Betrag innerhalb von sieben Tagen erstatten. Eine Rückerstattung als Gutschein ist nur mit eurem schriftlichen Einverständnis möglich.
- Selbst aktiv werden: Wird keine Ersatzbeförderung angeboten, können Reisende selbst buchen und die Kosten zurückfordern.
Ausgleichszahlungen bei Streik
Zusätzlich zu Ersatzflug oder Erstattung steht euch in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung zu – zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Ein Streik des eigenen Personals gilt laut Europäischem Gerichtshof nicht als außergewöhnlicher Umstand. Die Airline kann sich also nicht von der Zahlungspflicht befreien.
Was gilt bei Pauschalreisen?
Habt ihr eine Pauschalreise gebucht, ist auch der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Er muss sich um Ersatzflüge oder andere Lösungen kümmern und Kosten für Verpflegung, Unterkunft oder Transfers übernehmen. Bei Verspätungen ab fünf Stunden könnt ihr den Reisepreis mindern – pro Stunde um fünf Prozent, maximal um 20 Prozent. Bei Streiks des Sicherheitspersonals können Ansprüche nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Tipps für Betroffene
- Bewahrt alle Belege und Quittungen für Ausgaben auf.
- Prüft, ob andere Airlines noch Plätze anbieten, bevor ihr eine Erstattung verlangt.
- Außerdem könnt ihr Apps nutzen, um eure Ansprüche zu berechnen und geltend zu machen - z.B. „Flugärger“ von der Verbraucherzentrale.
Fazit: Bei Streiks, wie aktuell bei der Lufthansa, habt ihr als Passagiere umfassende Rechte. Informiert euch frühzeitig und bleibt im Kontakt mit Airline oder dem Reiseveranstalter, um eure Ansprüche durchzusetzen. Mit dem neuen Online-Klageverfahren an den Amtsgerichten Nürnberg und Erding wird der Zugang zum Recht für Fluggäste in Bayern deutlich vereinfacht. Das Pilotprojekt ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Justiz und stärkt die Rechte von Flugreisenden.