Mädchen auf Reiterhof getötet - Verteidiger für Freispruch
Mehr als 32 Jahre nach dem Tod einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof hält die Verteidigung ihr Plädoyer. Was sie für den Angeklagten fordert und welche Zweifel am Mordvorwurf sie vor Gericht vorträgt.
Würzburg (dpa/lby) - Mehr als 32 Jahre nach der gewaltsamen Tötung einer 13-Jährigen auf einem Reiterhof in Unterfranken hat die Verteidigung eines Mordverdächtigen auf Freispruch plädiert. Hilfsweise sei das Verfahren einzustellen, falls die Kammer zu dem Schluss komme, dass sich der Angeklagte zwar strafbar gemacht habe, jedoch nicht wegen Mordes, teilte eine Sprecherin des Landgerichts Würzburg über die Worte der Verteidiger aus der nicht öffentlichen Verhandlung mit. Alle Taten außer Mord sind bereits verjährt.
Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gehen davon aus, dass Sabine auf den Tennenboden einer Scheune auf dem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gelockt wurde - aus sexuellen Gründen. Dort soll sie der Angeklagte getötet haben.
Das Landgericht will am kommenden Montag (26. Oktober) sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am vergangenen Dienstag auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren für den heute 49-Jährigen gefordert. Auch die Nebenklagevertreter sehen einen Mord als erwiesen an.
Verteidiger Hans-Jochen Schrepfer sagte nach seinem Plädoyer, anhand der Spurenlage sei es nicht erwiesen, dass sein Mandant an der Tötung des Mädchens beteiligt war. Daher sei keine Verurteilung wegen Mordes möglich. Schrepfer zweifelt zudem an der These der Anklage, dass die Schülerin von nur einem Täter angegriffen wurde.
DNA-Spuren an Kleidung des Opfers
Sabine starb am 15. Dezember 1993, minutenlang gewürgt, sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf dem Reiterhof entsorgt und zwei Tage nach der Tat gefunden.
Nach Angaben des Anklägers in einem ersten, für Journalisten öffentlichen Prozess zu dem Fall fanden sich DNA-Spuren des Angeklagten am Tatort, an der Jeans-Innenseite, am Slip und an der Slipeinlage des Mädchens - unter anderem Sperma.
Fall zieht sich seit Jahren hin
Die Anklage gegen den Verdächtigen stammt aus dem Dezember 2021. Im vergangenen Herbst hatte der Bundesgerichtshof das Mordurteil gegen den Deutschen - sechseinhalb Jahre Jugendstrafe - vom Dezember 2024 aufgehoben. Daher wird der Fall nun abermals vor dem Landgericht verhandelt, allerdings vor einer anderen Kammer. Da der Angeklagte zur Tatzeit jugendlich war, wird Jugendstrafrecht angewendet.
Der 49-Jährige will die Tat nach früheren Angaben seiner Verteidiger nicht begangen haben. Der Verdächtige hatte sich zum neuerlichen Prozessauftakt Mitte Mai nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Im ersten Verfahren 2024 hatte die Verteidigung einen möglichen anderen Täter ins Spiel gebracht: den damaligen Hofbesitzer. Der Mann lebt allerdings nicht mehr und konnte auch nicht als Zeuge in dem sogenannten Cold Case vernommen werden.