Mann soll Ehefrau erdrosselt und Leiche verscharrt haben
Ein 51-Jähriger steht in Nürnberg wegen Mordes vor Gericht. Er soll aus übersteigerter Eifersucht seine von ihm getrennte Ehefrau im Schlaf erdrosselt haben.


Nürnberg (dpa/lby) - Ein 51 Jahre alter Automechaniker muss sich vor der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen Mordes an seiner Ehefrau verantworten. Der 51-Jährige soll im September vergangenen Jahres die damals 49 Jahre alte Frau nach der Trennung im Schlaf mit einem Nachthemd erdrosselt haben, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Anschließend soll er die Leiche seiner Frau in einem Waldstück vergraben haben.
Das Verschwinden der Frau hatte im Herbst 2024 erhebliches Aufsehen in der Region um Nürnberg hervorgerufen. Aufwendige Suchmaßnahmen, zum Teil mit Tauchern in einem Stausee, hatten zunächst keine Ergebnisse gebracht.
Trennung nicht verkraftet
Der Mann hatte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Trennung der Frau nicht verkraften können. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft hatte er seit 2023 die Frau massiv ausspioniert, mit heimlich installierten Kameras und GPS-Trackern. Damit wollte er mögliche Kontakte der Frau mit anderen Männern überwachen. Der Angeklagte selbst hatte sich im Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorwürfen geäußert. Geprüft wird über einen Sachverständigen, ob möglicherweise eine Depression die Handlungsfähigkeit des Mannes beeinträchtig haben könnte.
Nach einem Kinobesuch der 49-Jährigen mit einem anderen Mann habe er den Entschluss gefasst, die Frau zu töten. Dazu habe er sich nachts in das ehemals gemeinsame Wohnhaus in Pommelsbrunn (Landkreis Nürnberger Land) geschlichen, ein Nachthemd zu einer Art Strick gedreht und die Frau in ihrem Bett erdrosselt. Die Leiche habe er in einem wenige Kilometer entfernten Waldstück vergraben. Die erwachsenen Kinder des Paares hätten wenige später ihre Mutter als vermisst gemeldet.
Zwölf Prozesstage angesetzt
Die 5. Strafkammer des Landgerichts hat für den Prozess zwölf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte im Juli gesprochen werden. Der Vorsitzende Richter Markus Bader rief zu Beginn der Verhandlung den Angeklagten dazu auf, sich zu den Vorwürfen einzulassen. Das könne dazu beitragen, dass den Angehörigen eine unnötig langwierige Hauptverhandlung erspart bleibe.