Verbandsklage gegen Meta: bis zu 10.000 € Schadensersatz möglich - so könnt ihr beitreten
Meta, Betreiber von Instagram und Facebook, überwacht Nutzer illegal und verdient Milliarden mit ihren Daten. In einer Verbandsklage fordert der Verbraucherschutzverein jetzt Schadensersatz. Instagram- und Facebook-Nutzer können sich kostenfrei anmelden - alle Infos hier!
Meta überwacht Nutzer illegal: Alle Infos zur Verbandsklage
Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat eine Verbandsklage gegen Meta, den Betreiber von Instagram und Facebook, eingereicht. Hintergrund ist die rechtswidrige Überwachung von Nutzern durch die sogenannten Meta Business Tools. Diese Programme sammeln Daten auf tausenden Webseiten und Apps und speichern sie ab – selbst wenn Nutzer nicht auf Facebook oder Instagram eingeloggt sind.
Instagram- und Facebook-Nutzer in Deutschland können sich kostenfrei anmelden und der Verbandsklage beitreten.
Was wird Meta vorgeworfen?
Meta erstellt von jedem Nutzer einen digitalen Fingerabdruck, der ihn eindeutig identifiziert – auch bei Gerätewechsel oder neuen Konten. Mithilfe der Meta Business Tools überwacht Meta das Verhalten auf externen Webseiten und Apps, darunter auch sensible Bereiche wie Gesundheit, Weltanschauung oder sexuelle Vorlieben. Diese Praxis verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-252/21) gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wer ist betroffen?
Allein in Deutschland sind rund 50 Millionen Menschen von der Überwachung betroffen. Meta speichert systematisch Daten und nutzt sie für kommerzielle Zwecke, ohne Zustimmung der Nutzer.
Was fordert die Klage?
Die Verbandsklage zielt darauf ab, dass Meta die gesammelten Daten löscht, die Überwachung unterlässt und Schadensersatz zahlt. Betroffene Nutzer können bis zu 5.000 Euro Schadensersatz fordern, minderjährige Nutzer sogar bis zu 10.000 Euro.
Wie hoch sind die Erfolgschancen?
Zahlreiche Landgerichte und Kammern haben in mehr als 900 aktuellen Urteilen in ganz Deutschland bereits die illegale Überwachung durch Meta gerichtlich bestätigt.
Die Verfahren sind noch nicht rechtskräftig, da Meta die Ansprüche bestreitet. Eine finale Entscheidung, ob die Datenverarbeitung rechtswidrig ist und ob und wie hoch entsprechende Geldentschädigungen angesetzt werden, steht noch aus. Der BGH trifft dieses Urteil voraussichtlich 2026 oder 2027.
Verbraucher, die von dem Urteil der Verbandsklage profitieren möchten, müssen sich jedoch anmelden und so der Sammelklage beitreten - nur so entfaltet das Urteil seine Rechtswirkung.
Wie könnt ihr mitmachen?
Instagram- und Facebook-Nutzer mit Wohnsitz in Deutschland können sich kostenfrei zur Klage anmelden. Die Anmeldung erfolgt über das Klageregister des Bundesamts der Justiz. Es entstehen für Verbraucher keine Kosten oder Verpflichtungen.
Über eine eigens eingerichtete Webseite kann man sich anmelden und der Verbandsklage beitreten. Nach der Anmeldung bekommt man eine kostenfreie anwaltliche Beratung zur richtigen Verhaltensweise, die ausschließlich per E-Mail durchgeführt wird.
Weitere Infos und den Link zur Anmeldung findet ihr hier: https://www.meta-klage.de/.
Warum ist die Verbandsklage kostenfrei?
Der gemeinnützige Verbraucherschutzverein (VSV) vertritt stellvertretend alle betroffenen Verbraucher. Dafür hat der Verein eine Verbandsklage (umgangssprachlich oft auch als Sammelklage bezeichnet) vor dem hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen: 11 VKl 1/25) eingereicht.
Seit dem 24.11.2025 ist beim Bundesamt der Justiz ein Klageregister eröffnet, in das sich Verbraucher kostenfrei eintragen können. Die Anmeldung ist unverbindlich und führt nicht dazu, dass Privatpersonen selbst als Beteiligte des Klageverfahrens auftreten - es entstehen keinerlei Verpflichtungen oder Kosten.
Das Verfahren wird von der spezialisierten Verbraucherkanzlei BK Baumeister & Kollegen aus Berlin geführt, die bereits zahlreiche Gerichtsurteile gegen Meta erstritten hat (eine Liste gibt es hier bei Stiftung Warentest).
Die Finanzierung des Prozesses sowie der anwaltlichen Beratung übernimmt der Prozessfinanzierer Padronus. Für den einzelnen Verbraucher bedeutet das: Es fallen keine Kosten an. Im Erfolgsfall erhält Padronus einen Anteil von 9,5 % des dem Verbraucher zugesprochenen Betrags.