Mieterschutz in Bayern: Umwandlungsverbot und Mietpreisbremse verlängert – das sind die neuen Regelungen
Die Staatsregierung hat den Mieterschutz in Bayern verlängert: Das Umwandlungsverbot für Mietwohnungen gilt ein weiteres Jahr, die Mietpreisbremse wird auf 285 Kommunen ausgeweitet. Was das für euch bedeutet und welche Städte betroffen sind, erfahrt ihr hier.
Die Staatsregierung in Bayern hat neue Maßnahmen beschlossen, um Mieter besser zu schützen. Das Umwandlungsverbot und die Mietpreisbremse wurden verlängert und ausgeweitet. Hier erfahrt ihr, was das konkret bedeutet.
Umwandlungsverbot für Mietwohnungen verlängert
Vermieter von Wohnhäusern mit mehr als zehn Wohnungen dürfen ihre Mietwohnungen nicht ohne behördliche Genehmigung in Eigentumswohnungen umwandeln. Diese Regelung gilt in 50 bayerischen Kommunen, darunter München, Nürnberg und Augsburg, und wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Ziel ist es, Mieter vor Verdrängung zu schützen, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und sogenannten Milieuschutzgebieten.
In München, wo es 36 Milieuschutzgebiete gibt, wurde der Schutz um drei Jahre verlängert. Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betont jedoch, dass der Umwandlungsschutz keine Dauerlösung sei. Langfristig müsse mehr Wohnraum geschaffen werden, um den Wohnungsmangel zu bekämpfen.
Mietpreisbremse ab Januar in 285 Kommunen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in 285 bayerischen Städten und Gemeinden – bisher waren es 208. In diesen Gebieten dürfen Mieten bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zudem gibt es verlängerte Fristen für Eigenbedarfskündigungen, wenn vermietete Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft werden.
Die Ausweitung betrifft vor allem den Großraum München und das bayerische Oberland. Gleichzeitig fallen 23 Gemeinden aus der Regelung heraus. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sieht die Mietpreisbremse als wichtiges Instrument, um Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in Ballungsräumen zu erleichtern.
Langfristige Lösungen gefordert
Sowohl Bauminister Bernreiter als auch Justizminister Eisenreich betonen, dass der Neubau von Wohnungen entscheidend ist, um den Wohnungsmarkt zu entspannen. Bayern hat seit 2018 rund 84.000 Wohnungen und Wohnplätze im Rahmen der Wohnbauförderung geschaffen. Dennoch fordert die Staatsregierung schnellere Regelungen und Maßnahmen auf Bundesebene, um den frei finanzierten Wohnungsbau zu stärken und Wuchermieten effektiver zu bekämpfen.