Prozess um Betrug in Millionenhöhe an betagten Bankkunden
Über Jahre soll ein Bankangestellter Senioren betrogen haben, um sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren. Nun droht dem 58-Jährigen längere Haft. Auch gegen die Bank gibt es eine Klage.


Schweinfurt (dpa/lby) - Er soll betagte Bankkunden um mehr als zwei Millionen Euro betrogen haben: Ein 58 Jahre alter ehemaliger Bankangestellter steht ab heute (9.00 Uhr) wegen Betrugs in 179 Fällen vor dem Landgericht Schweinfurt.
Ab dem Jahr 2012 soll der Angeklagte unter anderem während seiner Tätigkeit als stellvertretender Leiter der Bankfiliale in einem Seniorenheim das Vertrauen von betagten und vermögenden Bankkunden gewonnen haben. Zehn Männern und Frauen soll er versprochen haben, Bargeld und andere Vermögenswerte gewinnbringend für sie anzulegen. Anstatt das Geld anzulegen, finanzierte er sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft einen luxuriösen Lebensstil.
Zahlreiche Fälle sind bereits verjährt
Der Schaden für die Betroffenen - mehrere sind mittlerweile gestorben - beläuft sich demnach in den Jahren 2012 bis 2024 auf mehr als 2,1 Millionen Euro. Von 317 mutmaßlichen Betrugsfällen sind 138 Fälle bereits verjährt.
Obwohl für diese Fälle keine Verurteilung mehr möglich ist, möchte die Staatsanwaltschaft erreichen, dass auch der dabei entstandene Schaden als Wertersatz bei dem Mann aus Schweinfurt eingezogen wird. Der Schaden allein durch die nicht verjährten Fälle beläuft sich demnach auf mehr als 750.000 Euro.
Zivilklage gegen die betroffene Bank
Im Zuge der Ermittlungen durchsuchte die Polizei Appartements des Mannes und stellte dabei unter anderem rund 290.000 Euro an Bargeld, Kunstgegenstände, Uhren und teure Weine sicher. Der 58-Jährige sitzt seit November 2024 in Untersuchungshaft und hat sich laut früheren Angaben der Staatsanwaltschaft nicht zu den Vorwürfen geäußert. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Es sind acht Prozesstermine bis Ende August geplant.
Die betroffene Bank sieht sich zudem einer zivilrechtlichen Klage ausgesetzt. In einem Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Bamberg fordern Kläger rund 45.000 Euro zurück, da es Abhebungen gegeben habe, die von ihnen nicht autorisiert worden seien, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Landgericht Schweinfurt hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen.