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Resturlaub aus dem Vorjahr: So sicherst du dir deine freien Tage und vermeidest den Verfall

Viele kennen es: Am Jahresende oder im Frühjahr tauchen plötzlich noch ein paar Resturlaubstage auf. Was passiert damit? Hier erfährst du, wie du deinen Resturlaub nutzen kannst, welche Fristen gelten und worauf du achten solltest.

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Kalender Urlaubseintrag Canva

Stell dir vor, es ist Ende Januar und du stellst fest: Da waren doch noch ein paar Urlaubstage aus dem letzten Jahr übrig! Was passiert jetzt damit? Kannst du sie einfach nehmen – oder sind sie schon verfallen? Und was ist, wenn du krank warst oder den Job wechselst? Hier erfährst du, wie du mit Resturlaub richtig umgehst und worauf du achten solltest.

Was ist eigentlich Resturlaub?

Resturlaub sind alle Urlaubstage, die du im vergangenen Jahr nicht genommen hast.  Das kann schnell passieren: Vielleicht war viel zu tun, du warst krank oder hast einfach vergessen, den Urlaub rechtzeitig zu beantragen. Wichtig: Dein Urlaubsanspruch wird immer für das Kalenderjahr berechnet. Was du bis zum 31. Dezember nicht genommen hast, wird zum Resturlaub.

Bis wann muss Resturlaub genommen werden?

Grundsätzlich gilt: Dein Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden - sonst verfällt er. Das steht so auch im Gesetz (§ 7 Abs. 3 BUrlG):

„Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden. (...)“

Aber das Leben läuft nicht immer nach Plan. Deshalb gibt es Ausnahmen:

Resturlaub darf ins nächste Jahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe vorliegen. Das kann zum Beispiel sein: 

  • Ein Großauftrag, der dich im alten Jahr voll eingespannt hat
  • Viele Kollegen waren krank, du konntest nicht weg
  • Du selbst warst länger krank oder in Elternzeit
  • Du hast kranke Angehörige, die du eine Zeit lang pflegen musst

Wichtig: Die übertragenen Urlaubstage müssen dann aber bis spätestens 31. März des Folgejahres genommen werden. Danach verfallen sie normalerweise.

Beispiel: Du konntest wegen eines wichtigen Projekts im Dezember deinen Urlaub nicht nehmen. Dein Chef stimmt zu, dass du die fünf Tage mit ins neue Jahr nimmst. Dann musst du sie bis spätestens Ende März nehmen, damit sie nicht verfallen.

    Was passiert bei Krankheit?

    Warst du länger krank und konntest deshalb deinen Urlaub nicht nehmen? Dann gibt es eine Sonderregel: Der Urlaub verfällt nicht schon nach drei Monaten, sondern erst nach 15 Monaten nach Ende des Urlaubsjahres.

    Das heißt zum Beispiel, wenn du 2024 das ganze Jahr krank warst, kannst du den Resturlaub noch bis März 2026 nehmen. Aber Achtung: Das gilt nur für den gesetzlichen Mindesturlaub (bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Tage), nicht für zusätzliche Urlaubstage, die im Vertrag stehen.

    Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?

    Wenn du kündigst oder gekündigt wirst, stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Resturlaub? Hier gibt es zwei Fälle:

    1. Kündigung bis 30. Juni: Du hast Anspruch auf ein Zwölftel deines Jahresurlaubs pro Monat, den du gearbeitet hast. Kannst du den Urlaub nicht mehr nehmen, muss er ausgezahlt werden.
    2. Kündigung ab 1. Juli: Hast du mindestens sechs Monate im Betrieb gearbeitet, steht dir der volle Jahresurlaub zu. Auch hier gilt: Kannst du ihn nicht mehr nehmen, gibt’s Geld dafür.

    Außerdem gilt: 

    • Im Idealfall nimmst du die restlichen Urlaubstage noch während der Kündigungsfrist.
    • Wechselst du den Job im laufenden Jahr, bekommst du vom alten Arbeitgeber eine Bescheinigung, wie viel Urlaub du schon genommen hast. So kann der neue Arbeitgeber den Rest korrekt berechnen.

    Und was ist mit Minijobbern?

    Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub – wie alle anderen Beschäftigten auch. Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich danach, wie viele Tage pro Woche gearbeitet wird.

    Was müssen Arbeitgeber tun?

    Arbeitgeber dürfen sich nicht einfach zurücklehnen und abwarten, ob du deinen Urlaub nimmst. Sie müssen dich rechtzeitig und schriftlich darauf hinweisen, dass dein Urlaub sonst verfällt. Können sie das nicht nachweisen, bleibt dein Anspruch bestehen.

    Was ist mit „Zusatzurlaub“?

    Viele Arbeitgeber geben mehr Urlaub als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum. Was mit diesen „Zusatztagen“ passiert, steht meist im Arbeitsvertrag. Oft verfallen sie schneller oder werden bei Kündigung anders behandelt. Der gesetzliche Mindesturlaub ist aber immer geschützt!

    Wie mache ich meinen Resturlaub geltend?

    Am besten beantragst du deinen Resturlaub schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. So hast du einen Nachweis, falls es Rückfragen oder Probleme gibt. Auch ein Blick in den Arbeitsvertrag ist oft aufschlussreich, zum Beispiel, ob es Fristen gibt, bis wann du Ansprüche geltend machen musst.

    Fazit: Nicht warten, sondern handeln!

    Das Wichtigste für Arbeitnehmer:

    • Kümmere dich rechtzeitig um deinen Urlaub! Sprich mit deinem Chef, wenn du merkst, dass du noch Resturlaub hast.
    • Lass dir schriftlich bestätigen, wie viele Urlaubstage du noch hast – besonders bei einem Jobwechsel oder einer längeren Krankheit.
    • Wenn du unsicher bist, schau in deinen Arbeitsvertrag oder frag beim Betriebsrat oder der Personalabteilung nach.

    Resturlaub ist ein fester Bestandteil deines Urlaubsanspruchs und unterliegt bestimmten Fristen. Es lohnt sich, regelmäßig den eigenen Urlaubsstand zu prüfen und rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzusprechen, wie offene Urlaubstage genutzt werden können. So lässt sich vermeiden, dass Resturlaub verfällt.