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Vergleich: Sparkasse München zahlt Sparern Zinsen nach

Sparkassen bundesweit warben einst für Prämiensparverträge - und kürzten später eigenmächtig die Zinsen. Das durften sie laut BGH nicht. In München endet ein langjähriger Musterprozess.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Sparkasse Sven Hoppe/dpa

München (dpa/lby) - Nach jahrelangen Streitigkeiten hat sich die Münchner Stadtsparkasse zu nachträglichen Zinsnachzahlungen an 2.400 Kundinnen und Kunden verpflichtet. Die kommunale Bank und der Bundesverband der Verbraucherzentrale haben sich in einem Musterverfahren auf einen Vergleich geeinigt, wie das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mitteilte. Die Kläger sollen nun nach Angaben der Sparkasse je nach Laufzeit ihrer Verträge zwischen 0,85 und 8,15 Prozent Zinsen nachgezahlt bekommen. Der Vergleich gilt laut Gericht aber nur, wenn weniger als 30 Prozent der angemeldeten Sparkassenkunden diesen ablehnen. 

Prozess war Teil einer bundesweiten Klagewelle 

Der Münchner Prozess war kein Einzelfall, bundesweit gab es eine Klagewelle gegen Sparkassen. In dem Musterverfahren ging es um Prämiensparverträge, die die Münchner Stadtsparkasse zwischen 1994 und 2005 angeboten hatte. Zusätzlich zum Zins erhielten die Kunden eine nach Laufzeit gestaffelte Prämie. Derartige Sparverträge wurden in den 1990er und 2000er Jahren sowohl von Sparkassen als auch von Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. 

Die Verträge enthielten jedoch Klauseln, mit denen sich die Geldhäuser das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung nach Belieben zu kürzen. Der Bundesgerichtshof hatte das bereits vor 20 Jahren für rechtswidrig erklärt. Doch erst im vergangenen Sommer legte der Bundesgerichtshof einen Referenzzinssatz für die Nachberechnung fest - daher die lange Dauer der Verfahren.

© dpa-infocom, dpa:250519-930-562595/1