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Kinder-Sofortzuschlag und Einmalzahlung: Diese Personen bekommen das Geld

Alles wird teurer - auch für Familien. Daher sollen diese entlastet werden. Wer davon profitiert, lest ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Geldscheine Deutschland Foto: Ibrahim Boran/Unsplash

Ärmere Haus­halte erhal­ten ab Juli finan­zi­elle Entlas­tung. Der Bundes­tag beschloss am 12. Mai 2022 mit den Stim­men der Ampel­frak­ti­o­nen den soge­nann­ten Sofort­zu­schlag für Kinder und Jugend­li­che aus ärme­ren Fami­lien und eine Einma­l­zah­lung für beson­ders bedürf­tige Erwach­sene.

Entlastungspaket der Ampel

Kinder und Jugend­li­che in Fami­lien, die auf Sozi­al­leis­tun­gen ange­wie­sen sind, bekom­men ab Juli 20 Euro mehr im Monat. Der Höchst­be­trag im Kinder­zu­schlag steigt damit von bis zu 209 auf bis zu 229 Euro monat­lich pro Kind. Der Zuschlag soll vor allem Eltern unter­stüt­zen, deren Einkom­men nicht für die gesamte Fami­lie reicht.

Auch für Erwachsene gibt es einen Zuschuss

Für erwach­sene Leis­tungs­be­rech­tigte der sozi­a­len Mindest­si­che­rungs­sys­teme wurde eine Einma­l­zah­lung in Höhe von 200 Euro beschlos­sen. Außer­dem sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeits­lo­sen­geld II haben, eine Einma­l­zah­lung in Höhe von 100 Euro erhal­ten. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausge­zahlt werden. Das Geld ist unter ande­rem als Ausgleich für coro­na­be­dingte Zusatz­be­las­tun­gen gedacht.

Als Übergangsregel beschlossen

Den Sofort­zu­schlag hatten die Parteien der Ampel-Regie­rung in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag als Über­g­angs­re­ge­lung verein­bart, bis die geplante soge­nannte Kinder­grund­si­che­rung einge­führt ist, die alle sozi­a­len Leis­tun­gen für Kinder zusam­men­füh­ren soll.