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Höchstrichterliche Abfuhr für «Miss Moneypenny»

Der BGH hat geprüft, ob der Name der Filmfigur geschützt ist. Die Klage richtete sich gegen einen Büroservice. Warum die Sache anders ausging als bei Pippi Langstrumpf - und was ein Fan darüber denkt.

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James Bond - Miss Moneypenny Richard Chambury/Globe Photos via ZUMA Wire/dpa

Karlsruhe (dpa) - Weder ihr Aussehen noch ihr Charakter haben die Richterinnen und Richter am Bundesgerichtshof (BGH) überzeugen können: Die Sekretärin «Miss Moneypenny» aus der «James Bond»-Filmreihe ist aus ihrer Sicht nicht so schützenswert, als dass Sekretariatsdienste mit dem Namen der Figur beworben werden dürfen. Als ein solcher Anbieter hat sich die Moneypenny Verwaltungs GmbH aus dem niedersächsischen Rosengarten damit erfolgreich durch die Instanzen gegen Klagen verteidigt.

Das Unternehmen bietet unter den Bezeichnungen «Moneypenny» und «My Moneypenny» unter anderem Dienstleistungen von persönlichen Assistentinnen an. Dagegen hatte sich eine Firma, die Nutzungsrechte an den Filmwerken hat, erfolglos in Hamburg durch die Instanzen geklagt und war schließlich nach Karlsruhe vor den BGH gezogen. «Miss Moneypenny» ist in der Reihe um «Agent 007» Sekretärin von Bonds Chef M. Inzwischen hat Amazon die Rechte übernommen, kommentierte das Urteil aber zunächst nicht.

Die beklagte Geschäftsführerin Sandra Wesenberg hingegen zeigte sich erleichtert: «Das heutige BGH-Urteil setzt ein klares Zeichen und bestätigt die strategische Linie meines Unternehmens.» Die Entscheidung schaffe Rechtssicherheit und bringe Rückenwind für neue Wachstumsschritte. 

Keine unverwechselbare Persönlichkeit 

Der erste Zivilsenat am BGH bestätigte nun die Entscheidung des Hamburger Oberlandesgerichts und wies die Revision zurück. Grundsätzlich könnten auch fiktive Figuren Titelschutz genießen, erklärte der Vorsitzende Richter Thomas Koch. Doch für einen solchen Schutz der Bezeichnung «Moneypenny» müsste die Figur losgelöst von den Filmen eine gewisse Selbstständigkeit erlangt haben.

Der Senat kam allerdings zu dem Schluss: «Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der "Miss Moneypenny" in den "James Bond"-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden.» Unerheblich sei, ob ihr in anderem Kontext präzisere Charaktereigenschaften zugeschrieben werden. (Az. I ZR 219/24)

Schon in der Verhandlung im September hatten die Anwälte kontrovers diskutiert, ob die wechselnden Schauspielerinnen samt unterschiedlichen Haarfarben nun gegen ein klares Bild der Sekretärin sprechen. Oder ob «Miss Moneypenny» schlicht für solide Arbeit und Normalität stehe - in einem Kreis aus einem geheimnisvollen Chef, einem verrückten Erfinder und einem Agenten mit der Lizenz zum Töten. Angeführt wurde auch, dass sie nicht in allen der mehr als 20 «Bond»-Filme auftauche - und dann mal als «Miss Moneypenny», mal nur als «Moneypenny» und neuerdings als «Eve Moneypenny».

«Schutzpatronin der Sekretärinnen»

Nach Einschätzung von Ajay Chowdhury, britischer «Bond»-Historiker und Autor von «Die Welt ist nicht genug: Der ultimative Atlas aller James-Bond-Drehorte», wird das Urteil «keinen Einfluss auf die mit Spannung erwartete Neugestaltung der "James Bond"-Reihe haben, aber sie zeigt eines ganz deutlich: Wer wirklich das Sagen im Büro hat!» Er verglich den Rechtsstreit mit David gegen Goliath - und eine kleine deutsche Dienstleistungsfirma habe sich durchgesetzt. 

Als Autor Ian Fleming 1953 «Miss Moneypenny» erfand, die Schauspielerin Lois Maxwell fast zehn Jahre später in «James Bond 007 jagt Dr. No» auf die Leinwand brachte, hatte aus Chowdhurys Sicht niemand ahnen können, welche Resonanz diese relativ unbedeutende Figur Jahrzehnte später haben würde. Vor einigen Jahren sei der Name schon mal für eine Werbung für ein ähnliches Unternehmen in Großbritannien verwendet worden. 

«So groß ist die Kraft des 007-Mythos», sagte Chowdhury. «"Moneypenny" scheint zur Schutzpatronin der Sekretärinnen geworden zu sein.» 

Andere Figuren sind geschützt

Fachlich gesehen ging es in dem Rechtsstreit um sogenannten Werktitelschutz. Dieser schützt in erster Linie die Titel von Büchern, Filmen, TV-Sendungen oder Musikwerken als geschäftliche Bezeichnung. Der «Bond»-Filmtitel «Skyfall» etwa sei geschützt, nannte Richter Koch ein Beispiel. 

So solle verhindert werden, dass die Titel verwechselt werden und Dritte den guten Ruf eines Titels ausnutzen oder ihn verwässern, hatte Markenrechtsexperte Jens Klaus Fusbahn im Vorfeld erklärt. Auch Namen von Figuren in Werken könnten unter Umständen Werkstitelschutz haben. Anerkannt sei dies bei Pippi Langstrumpf (aus der gleichnamigen Kinderbuchreihe) und gerichtlich bestätigt zum Beispiel bei Obelix (aus den Asterix-Comics).

© dpa-infocom, dpa:251204-930-378134/3