Gegen Steuerbetrug: Belege sollen länger aufgehoben werden
Um Bürokratie abzubauen, hatte die Ampel unter Ex-Finanzminister Lindner die Fristen zur Aufbewahrung von Belegen verkürzt. Die sollen jetzt noch mal länger werden – als Maßnahme gegen Steuerbetrug.


Berlin (dpa) - Unternehmen in Deutschland sollen nach dem Willen von Finanzminister Lars Klingbeil Buchungsbelege und Rechnungen künftig wieder länger aufbewahren müssen. Zur besseren Bekämpfung von Steuerbetrug plane sein Haus eine Verlängerung der entsprechenden Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
«Dadurch sind Ermittlungen länger möglich», sagte Klingbeil. Außerdem wolle sein Haus «weitere Ermittlungsinstrumente» im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität schaffen. Gesetzesvorschläge dazu werde er noch vor der Sommerpause vorlegen, kündigte Klingbeil an.
Mit «weiteren Ermittlungsinstrumenten» sei etwa der Einsatz einer automatisierten Datenanalyse zum Aufspüren von Schwarzarbeit gemeint. Dadurch könnten künftig größere Datenmengen ausgewertet werden, hieß es zur Erläuterung aus Klingbeils Ministerium. Auch im engen Austausch mit den Ländern wolle sich der Bund dauerhaft anschauen, «wo weiter nachgeschärft» werden könne.
Klingbeil: Kampf gegen Steuerhinterziehung «unerlässlich»
Klingbeil betonte: «Wir legen eine härtere Gangart ein, wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.» Für ihn sei der Kampf gegen Steuerhinterziehung «unerlässlich» – auch um Einnahmen und «die Handlungsfähigkeit des Staates» zu sichern, sagte der SPD-Politiker.
Ex-Finanzminister Lindner hatte Frist auf acht Jahre verkürzt
Mit der Entscheidung, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wieder zu verlängern, will das Ministerium eine Entscheidung aus der vorherigen Legislaturperiode rückgängig machen. Unter Klingbeils Amtsvorgänger Christian Lindner (FDP) waren die Aufbewahrungsfristen zum Zweck des Bürokratieabbaus von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.
«Nach Abwägung mit dem Ziel der konsequenten Verfolgung des Steuerbetrugs» wolle das Ministerium diese aber erneut verlängern. Damit würde auch ein Vorschlag aufgegriffen, den Verbände im Kampf gegen Steuerhinterziehung formuliert hätten, hieß es dazu.
Längere Frist soll auch im Kampf gegen Cum-Cum-Geschäfte helfen
Die geplante Fristverlängerung spielt laut Klingbeil auch zur Bekämpfung sogenannter Cum-Cum-Geschäfte eine Rolle. Bei Cum-Cum-Geschäften machen ausländische Akteure die Erstattung der Kapitalertragsteuer fälschlicherweise geltend, obwohl sie hierzu nicht berechtigt sind.
Diese Geschäfte hätten einen «gewaltigen wirtschaftlichen Schaden für die Allgemeinheit» angerichtet, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Um diese Machenschaften konsequent zu verfolgen, müssten Dokumente länger vorhanden sein.