Zum Hauptinhalt springen

Klage von jüdischem Studenten gegen Uni abgewiesen

Der Gaza-Krieg sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig zu Protesten. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht. Was sagen die Richter?

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG ANTENNE BAYERN Logo
Gericht entscheidet über Klage von jüdischem Studenten Paul Zinken/dpa

Berlin (dpa) - Der jüdische Student Lahav Shapira hat im Streit mit der Freien Universität Berlin (FU) um einen besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat seine Klage als unzulässig abgewiesen. Das Berliner Hochschulgesetz verpflichte die Universität zwar dazu, Diskriminierung vorzubeugen und zu beseitigen, erklärte der Vorsitzende Richter Edgar Fischer. Es sehe jedoch keine individuell einklagbaren Rechte vor, sondern «allgemeine Pflichten der Hochschule».

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließen die Richter eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu, dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Shapira und seine Anwälte erwägen, diesen Schritt zu gehen. Sie wollen jedoch die schriftliche Begründung des Urteils abwarten, bevor sie sich entscheiden. 

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bedauerte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Zugleich betonte er, das Gericht habe sich seine Entscheidung nicht leicht gemacht. 

Klage nach Angriff

Shapira hatte geklagt, nachdem er im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und schwer verletzt worden war. Der heute 32-Jährige wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. 

Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin. Der Angreifer hatte Berufung eingelegt gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den inzwischen 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als «antisemitischen Gewaltexzess» gewertet. Ein Urteil soll am 13. April gesprochen werden.

© dpa-infocom, dpa:260323-930-852351/4