Zum Hauptinhalt springen

Toter Jugendlicher in Eckernförde: Mann aus Haft entlassen

Nach dem Tod eines 15-Jährigen in Eckernförde hat die Polizei wenige Tage später in Bremen einen Mann festgenommen. Nun gibt es neue Erkenntnisse, die Auswirkungen auf den Verdächtigen haben.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG ANTENNE BAYERN Logo
Tod eines Jugendlichen in Eckernförde Frank Molter/dpa

Eckernförde/Kiel (dpa) - Im Fall eines in der Ostsee-Hafenstadt Eckernförde getöteten Jugendlichen ist der bisherige Verdächtige wieder aus der Haft entlassen worden. Im Zuge der Ermittlungen hätten sich Zweifel am dringenden Tatverdacht gegen den 23-Jährigen ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. «Er hat für die Tatzeit ein Alibi angegeben, dass nach Überprüfungen durch die Mordkommission zutreffen dürfte.»

Verdächtiges Auto wohl von Dritten angemietet worden

Der Mann war am Montag in Bremen festgenommen und Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags gegen ihn erlassen worden. Maßgebliches Beweismittel gegen den Mann sei die Tatsache gewesen, dass auf seinen Namen der gesuchte weiße Golf angemietet worden war. Zudem habe sich sein Erscheinungsbild mit der von Zeugen abgegebenen Täterbeschreibung gedeckt.

«Nach den weiteren Ermittlungen ist allerdings möglich, dass der Pkw von Dritten unter Verwendung des Namens und Ausweises des 23-Jährigen angemietet worden war», hieß es weiter. Der Deutsche wurde am Donnerstag aus der Haft entlassen.

15-Jähriger starb nach Streit vor Supermarkt

Vor einem Supermarkt in der Stadt in Schleswig-Holstein war vor gut einer Woche, am vergangenen Mittwochabend, ein Streit eskaliert - das nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur 15 Jahre alte Opfer starb. Nach Polizeiangaben kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen mehreren Menschen. Wenig später soll ein Auto davongefahren sein. Das hatten Zeugen beobachtet.

Die Kieler Staatsanwaltschaft hatte zuletzt eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ermittlung und rechtskräftigen Verurteilung von Tatbeteiligten führen.

© dpa-infocom, dpa:260320-930-841920/1