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Weihnachtstrinkgeld: Welche Geschenke Postboten und Co annehmen dürfen

Ob Postbote, Müllabfuhr oder Zeitungszusteller - in der Weihnachtszeit möchten sich viele Menschen für die alltäglichen Dienstleistungen bedanken.

Geld in den Händen Geld & Recht Foto: Unsplash / Christian Dubovan

In vielen Regionen gibt es in der Weihnachtszeit die Tradition, den Briefzustellern, Mitarbeitern der Müllentsorgung oder auch anderen Dienstleistern wie Zeitungszustellern ein kleines Geschenk zu überreichen. Oft handelt es sich dabei um ein Trinkgeld - doch das kann zu Problemen führen.

Welcher Dienstleister darf welche Geschenke annehmen?

Viele Unternehmen möchten möglicher Bevorteilung oder gar Korruption vorbeugen. Denn Geschenke könnten ein Versuch vonseiten des Kunden sein, sich einen Vorteil zu erschleichen.  Setzen sich Mitarbeiter über entsprechende Anweisungen hinweg, kann dies auch arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Abmahnung bis hin zur Kündigung bedeuten.

Wer welche Geschenke annehmen darf, ist arbeitsvertraglich geregelt. Häufig wird dabei zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken unterschieden. 

Vor allem für Mitarbeiter, die bei einer Stadt oder Kommune angestellt sind - wie es beispielsweise bei der Müllabfuhr der Fall ist -  gelten oft besonders strenge Vorgaben. Die Annahme von Geldgeschenken ist meist vollständig untersagt, kleine Sachgeschenke hingegen gehen in Ordnung.

Unbedenklicher ist es bei privaten Unternehmen wie Hausmeister-Services oder Reinigungsfirmen. Dort gibt es häufig keine strengen Vorgaben.

Trinkgelder bei der Deutschen Post haben Tradition

Bei der Deutschen Post dürfen geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro angenommen werden - alternativ sind aber auch Trinkgelder möglich, die aber meist weit darunter liegen. Wer sich als Trinkgeld-Geber unsicher ist, der fragt den Boten seines Vertrauens einfach, ob er das kleine Weihnachtsgeld auch annehmen darf. 

Welchen Wert dürfen die Geschenke haben?

Geringfügige weihnachtliche Bargeldzuwendungen gehen häufig in Ordnung und stellen eine Ausnahme dar. Konkret fallen Bargeldzuwendungen bis zu 25 Euro darunter.

Auch Gutscheine stellen eine gute Alternative zum klassischen Weihnachtstrinkgeld dar - sofern sie den Wert von 25 Euro nicht überschreiten. Denn sie gelten als Sachgeschenke.

Ebenfalls erlaubt sind Anerkennungen im sozialverträglichen Rahmen. Das heißt: Wer auf Nummer sicher gehen möchte, damit der Dienstleister gar nicht erst in Schwierigkeiten kommt, schenkt beispielsweise einfach einen Schoko-Weihnachtsmann.

FAQ

Grundsätzlich ist es erlaubt, dem Postboten, Briefträger & Co. zu Weihnachten ein kleines Trinkgeld zukommen zu lassen. Umfang und Höhe variieren jedoch nach Unternehmen und sollten im Zweifel erfragt werden

Bei der Vergabe von Trinkgeld sollte es sich immer um eine freiwillige Leistung handeln. In vielen Regionen ist die Vergabe von Weihnachtstrinkgeld jedoch eine Tradition.

Bei geringfügigen weihnachtlichen Bargeldzuwendungen spricht man konkret von Beträgen bis maximal 25 €. Einen festgelegten Wert für Sach- und Geldgeschenke gibt es nicht. Je nach Branche sind die Regelungen unterschiedlich, ob Mitarbeiter überhaupt Geschenke annehmen dürfen. Da ein Geschenk jedoch immer bedingungslos sein soll, haben einige Betriebe die Obergrenze von 25€ für Weihnachtstrinkgeld festgelegt.

Bei privaten Dienstleistern, z. B. Hausmeister oder Putzkraft, gibt es meist keine strengen Vorgaben. Anders sieht dies bei Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes, z.B. der Müllabfuhr aus. Hier sollte man sich vorher erkundigen, da häufig keine Geldgeschenke angenommen werden dürfen.

Viele Unternehmen möchten einer möglichen Bevorzugung oder gar Korruption vorbeugen. Geschenke können den Versuch eines Kunden, sich einen Vorteil zu erschleichen, darstellen. Größtenteils ist daher arbeitsvertraglich geregelt, ob und welche Geschenke angenommen werden dürfen.

Setzen sich Mitarbeiter über entsprechende Anweisungen des Arbeitgebers hinweg, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen in Form einer Abmahnung bis hin zur Kündigung bedeuten.

Auch kleinere Aufmerksamkeiten wie Wein oder Plätzchen kommen bei den meisten gut an. Falls man sich unsicher ist, schafft ein Gutschein Abhilfe. Unser Geheimtipp: Über einen Schoko-Weihnachtsmann oder einen heißen Kaffee im Winter freut sich jeder.

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