Weihnachtsdeko im Wald sammeln: Ist das erlaubt?
Zapfen, Zweige, Moos: Was darf man für die Weihnachtsdeko aus dem Wald mitnehmen und was nicht? Wir erklären es euch.
Tannenzapfen, Zweige, Moos oder Rinde: Der Wald bietet jede Menge Material für die Weihnachtsdeko. Aber dürft ihr das einfach mitnehmen? Kurz gesagt: Kleine Mengen für den eigenen Bedarf sind meist erlaubt, es gibt aber wichtige Ausnahmen. Das erfahrt ihr hier. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.
Auf einen Blick:
Was darf man aus dem Wald mitnehmen?
Alles, was im Wald wächst, gehört dem Eigentümer. Das kann der Freistaat sein, eine Gemeinde, die Kirche oder eine Privatperson. Streng genommen ist es also Diebstahl, wenn ihr etwas ohne Erlaubnis mitnehmt. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme: die Handstraußregelung.
Die Handstraußregelung
Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes dürft ihr wild lebende Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen. Das gilt nur für Stellen, die ihr betreten dürft. Die wichtigsten Wörter sind „geringe Mengen“ und „persönlicher Bedarf“. Ein Handstrauß ist gemeint, kein Kofferraum voll.
Das dürft ihr in der Regel mitnehmen, wenn die Pflanzen nicht geschützt sind:
- Blumen und Gräser
- Farne
- Moose und Flechten (Ausnahmen siehe unten)
- Beeren und Früchte
- Pilze
- Kräuter
- Zweige wild wachsender Pflanzen
- Zapfen und Rinde, die am Boden liegen
Wichtig: Entnehmt schonend und nehmt nur, was ihr wirklich braucht.
Das ist verboten
Für einige Dinge gilt die Handstraußregelung nicht:
- Bäume und Setzlinge: Pflanzen, die forstwirtschaftlich angebaut werden, darf man nicht mitnehmen. Das gilt für Weihnachtsbäume und Setzlinge.
- Schmuckreisig: Auch Zweige zum Verkauf oder in größeren Mengen, etwa für Kränze, sind nicht erlaubt.
- Brennholz: Es darf nicht einfach gesammelt werden (siehe Leseholz).
- Größere Mengen: Wer mehr braucht, braucht eine Genehmigung. Zuständig ist meist die Untere Naturschutzbehörde bei Landratsamt oder Stadt. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
- Ohne Erlaubnis Bäume fällen: Auch wenn es um einen Christbaum geht, ist das Fällen ohne Erlaubnis verboten. Mehr dazu findet ihr in unserem Christbaum-Guide.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Geschützte Pflanzen und Schutzgebiete
Geschützte Pflanzen
Geschützte Pflanzen dürft ihr nicht mitnehmen. Das ist nicht immer leicht zu erkennen, besonders bei Moosen, die sich sehr ähnlich sehen. Zu den geschützten Arten gehören zum Beispiel:
- Torfmoose
- Weißmoose
- Hainmoose
- die Stechpalme
Auch bestimmte Pilze stehen unter Schutz. Im Zweifel lasst ihr die Pflanze stehen.
Naturschutzgebiete und Nationalparks
In Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmälern und in Nationalparks ist das Sammeln von Pflanzen, Moos, Ästen, Beeren und Pilzen grundsätzlich verboten. Im Nationalpark Bayerischer Wald ist es verboten, Pflanzen oder Pflanzenteile zu entnehmen. Achtet auf Schilder am Waldeingang.
Leseholz und Brennholz
Brennholz zu sammeln ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es im Staatswald, der allein dem Freistaat Bayern gehört. Dort dürft ihr kostenlos Leseholz für den Eigenbedarf sammeln. Das regelt die bayerische Leseholzordnung.
Als Leseholz gelten:
- Holz, das von selbst zu Boden gefallen, dürr oder angefault ist
- Holz und Reisig, das der Waldeigentümer nach der Arbeit zurückgelassen hat und nicht verkaufen will
- Rinde und Zapfen, die am Boden liegen
Dabei gilt:
- Das Holz darf am dickeren Ende weniger als zehn Zentimeter Durchmesser haben.
- Ihr dürft nur eine Handsäge mit höchstens 60 Zentimetern Blattlänge benutzen. Motorsägen sind verboten.
- Stehende Bäume dürft ihr nicht fällen, abbrechen oder besteigen, und ihr dürft keine Rinde oder Wurzeln abhacken
- Nehmt nur so viel mit, wie ihr selbst tragen oder mit einem handgezogenen Karren transportieren könnt.
- Nicht erlaubt ist das Sammeln auf frischen Schlägen und Windwurfflächen oder in Gebieten, die das Forstamt ausgeschlossen hat.
In Privatwäldern und in Wäldern von Gemeinden und Kirchen ist das Sammeln von Holz verboten, wenn der Eigentümer nicht zustimmt. Wer größere Mengen Brennholz möchte, kann beim Forstamt oder bei der Gemeinde ein Holzbezugsrecht erwerben. Das kostet je nach Revier unterschiedlich viel. Meist braucht ihr dafür eine Haftpflichtversicherung, Schutzausrüstung und einen anerkannten Motorsägenkurs.
Tipp: Aufgepasst vor Ungeziefer
Holt ihr Holz aus dem Wald ins Haus, könnt ihr unerwünschte Insekten mitbringen, vor allem Bockkäfer und Nagekäfer. Das Risiko ist bei Holz, das ihr selbst gesammelt habt, nicht groß, aber vorhanden. Lagert Holz deshalb besser im Freien, luftig und vor Regen geschützt. Nach etwa zwei Sommern ist es gut getrocknet. Zapfen und Zweige für die Deko könnt ihr vor dem Reinholen draußen gut ausschütteln.
So sammelt ihr nachhaltig
- Nehmt nur kleine Mengen und nur, was ihr braucht.
- Pflückt und schneidet schonend, damit Pflanzen nicht beschädigt werden.
- Bleibt auf den Wegen und achtet auf Schilder.
- Lasst geschützte und seltene Pflanzen stehen.
- Nehmt nichts aus Schutzgebieten mit.
- Im Zweifel: Fragt beim Waldbesitzer oder beim Forstamt nach.
Häufige Fragen
Darf man Tannenzapfen im Wald sammeln?
Darf man Tannenzapfen im Wald sammeln?
Ja, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf, wenn sie am Boden liegen. Im Staatswald zählen am Boden liegende Zapfen zum Leseholz. In Schutzgebieten ist das verboten.
Darf man Moos aus dem Wald mitnehmen?
Darf man Moos aus dem Wald mitnehmen?
Kleine Mengen für den eigenen Bedarf sind erlaubt. Torfmoose, Weißmoose und Hainmoose sind geschützt und dürfen nicht mitgenommen werden. Weil sich Moose sehr ähnlich sehen, lasst es im Zweifel lieber sein.
Darf man Zweige aus dem Wald mitnehmen?
Darf man Zweige aus dem Wald mitnehmen?
Zweige wild wachsender Pflanzen dürft ihr in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen. Das gilt nicht für Schmuckreisig und Zweige aus forstwirtschaftlichen Kulturen, zum Beispiel Weihnachtsbaum-Plantagen.
Was ist die Handstraußregelung?
Was ist die Handstraußregelung?
Eine Regelung im Bundesnaturschutzgesetz. Sie erlaubt, wild lebende Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen. Wichtig sind „geringe Mengen“ und „persönlicher Bedarf“.
Darf ich Tannengrün für einen Adventskranz schneiden?
Darf ich Tannengrün für einen Adventskranz schneiden?
Ein paar Zweige für den eigenen Kranz dürft ihr unter der Handstraußregelung meist nehmen. Auf Plantagen und in forstwirtschaftlichen Kulturen nicht. Fragt im Zweifel den Waldbesitzer. Größere Mengen sind genehmigungspflichtig.
Darf ich einen Christbaum im Wald fällen?
Darf ich einen Christbaum im Wald fällen?
Nein. Ohne Erlaubnis ist das verboten und kann in Bayern 50 bis 5.000 Euro kosten. Fragt beim Forstamt oder Waldbesitzer nach. Viele Förster bieten an, dass ihr euren Baum gegen eine kleine Gebühr selbst schlagt.
Was ist Leseholz und wo darf ich es sammeln?
Was ist Leseholz und wo darf ich es sammeln?
Leseholz ist Holz, das von selbst zu Boden gefallen, dürr oder angefault ist. Im Staatswald dürft ihr es kostenlos für den Eigenbedarf sammeln, mit weniger als zehn Zentimetern Durchmesser und nur mit Handsäge.
Darf ich Brennholz im Wald sammeln?
Darf ich Brennholz im Wald sammeln?
Nicht ohne Erlaubnis. Eine Ausnahme ist Leseholz im Staatswald. Größere Mengen gibt es über ein Holzbezugsrecht beim Forstamt oder bei der Gemeinde.
Darf ich im Naturschutzgebiet Pflanzen sammeln?
Darf ich im Naturschutzgebiet Pflanzen sammeln?
Nein. In Naturschutzgebieten, bei Naturdenkmälern und in Nationalparks ist das Sammeln grundsätzlich verboten.
Welche Pflanzen sind geschützt?
Welche Pflanzen sind geschützt?
Zum Beispiel Torfmoose, Weißmoose, Hainmoose und die Stechpalme. Auch einzelne Pilze stehen unter Schutz. Im Zweifel lasst ihr die Pflanze stehen.
Was droht, wenn ich gegen die Regeln verstoße?
Was droht, wenn ich gegen die Regeln verstoße?
Eine Geldstrafe. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Wer fremdes Eigentum ohne Erlaubnis mitnimmt, kann sich außerdem strafbar machen.
Muss ich Waldbesitzer fragen?
Muss ich Waldbesitzer fragen?
Für kleine Mengen unter der Handstraußregelung nicht. Für alles andere, vor allem für Holz und größere Mengen, schon.
Und wann darf die Deko aufgehängt werden? Ab wann Weihnachtsdeko?