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Frührente mit 63 Jahren ohne Abzüge: So klappt es

Viele Menschen, auch schon im jungen Alter, träumen davon, mit 63 Jahren den Ruhestand zu genießen. Doch wie kann es ohne Abzüge klappen? Das verraten wir euch.

Rente Paar Geld & Recht Foto: K Seisa/peopleimages.com/ Adobe Stock

Das Konzept der Frührente gewinnt in Deutschland zunehmend an Popularität. Viele Menschen träumen davon, schon mit 63 Jahren den wohlverdienten Ruhestand zu genießen, anstatt bis zur regulären Altersrente zu arbeiten. Auch für die junge Generation wird das Thema "Rente" immer bedeutsamer. Doch wie kann man dieses Ziel erreichen und welche Aspekte sind dabei zu berücksichtigen? 

Möglichkeiten der Frührente ohne Abschläge

Frührente ohne Abschläge kann man ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Der Weg in die Frührente mit 63 Jahren kann jedoch auf verschiedene Arten angegangen werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine Frührente ohne Abschläge ist das Vorhandensein von 45 Versicherungsjahren, berichtet die Deutsche Rentenversicherung. Abhängig vom Geburtsjahr ist ein vorzeitiger Renteneintritt frühestens im Alter von 63 oder 65 Jahren möglich. Wer mindestens 45 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung nachweisen kann, gilt als "besonders langjährig versichert" und kann die Rente ohne Abschläge beziehen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt.

Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld I), Pflegezeiten (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehungszeiten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr sowie Zeiten mit Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld werden ebenfalls auf die Wartezeit angerechnet. Allerdings werden Zeiten des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) nicht berücksichtigt. Die Deutsche Rentenversicherung bietet einen Rechner, mit dem ihr euer individuelles Renteneintrittsalter genau berechnen könnt.

Rente mit Abschlägen nach 35 Versicherungsjahren

Ein vorzeitiger Ruhestand ist auch mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wer mindestens diese Zeit in die Rentenversicherung eingezahlt hat, wird als "langjährig versichert" betrachtet und kann unabhängig von seinem Geburtsjahrgang mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings erfolgt die Auszahlung der Altersrente dann mit Abschlägen. Die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat vor dem regulären Rentenalter gekürzt, so die Deutsche Rentenversicherung.

Wer darf wann in Rente gehen?

Die "Rente mit 63" ohne Abschläge funktioniert tatsächlich nur für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für die Jahrgänge danach wurde das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Für Personen, die ab 1964 geboren wurden, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Entsprechend würden sie dann korrekterweise "Rente mit 65" beziehen. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze steigen auch die Abschläge bei der Rente mit 63 für langjährig Versicherte, abhängig vom Geburtsjahr von 1947 bis 1964. Bis einschließlich Jahrgang 1958 erhöhen sich die Abschläge pro Jahrgang um 0,3 Prozent. Von Jahrgang 1959 bis einschließlich 1964 erhöhen sich die Abschläge sogar um 0,6 Prozent. Das bedeutet, dass jemand, der 1947 geboren wurde, mit 7,5 Prozent Abschlägen bei einer Rente mit 63 rechnen muss, während jemand, der 1964 geboren wurde, sogar mit 14,4 Prozent Abschlägen zu kämpfen hat.

Versicherungsjahre ausgleichen

Versicherte haben die Möglichkeit, Rentenminderungen ab dem 50. Lebensjahr durch zusätzliche Beitragszahlungen ganz oder teilweise auszugleichen. Die Höhe der Ausgleichszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum geplanten Rentenbeginn, die Höhe der Rentenminderung und die Höhe der Beiträge zur Kompensation der Rentenminderung. Diese Ausgleichszahlungen sind jedoch nicht günstig.

Beispiel: Michael K. will zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich seine Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Zusatzbeiträge an die Rentenversicherung zum vollen Ausgleich des Abschlags würden derzeit in den alten Bundesländern etwa 17.527 Euro kosten.

Deutsche Rentenversicherung

Hintergrund der Rente mit 63

Die Idee der Rente mit 63 Jahren wurde in Deutschland eingeführt, um Menschen mit körperlich anspruchsvollen Berufen und langjähriger Arbeit den vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen. Ursprünglich sollte diese Regelung besonders denjenigen helfen, die aufgrund ihrer schweren Arbeit nicht bis zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre durchhalten konnten.

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