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Corona-Schließungen: Das müsst ihr zu Betreuung, Hobbys & Co. wissen

Am Freitag, den 13.03.2020, wurde in Bayern offiziell beschlossen, dass alle Schulen im Freistaat ab Montag schließen. Aber wie geht's jetzt weiter? Dürfen die Kinder in der Zeit rausgehen und ihren Hobbys nachgehen? Wie sollen die Kinder betreut werden? Wir haben die Antworten.

Ein Zettel mit der Aufschrift: Schule geschlossen Gesundheit Foto: Felix Kästle / dpa

Ab Montag sind  in ganz Bayern die Schulen & Kindertagesstätten geschlossen! Das hat Ministerpräsident Söder bei einer Pressekonferenz am 13.03.2020 bekannt gegeben. Der Grund: Die Ausbreitung des Corona-Virus soll verlangsamt werden.

Die Schließung der Schule bedeutet allerdings nicht, dass die Kinder Ferien haben. Kultusminister Michael Piazolo dazu:

„Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause durchaus auch etwas Schulisches zu tun haben und wir ihnen eben auch Materialien zur Verfügung stellen.“

Doch was nun? Was dürfen die Kinder eigentlich, wenn die Schule oder der Kindergarten geschlossen hat? Dürfen sie sich trotzdem mit Freunden treffen oder ihren Hobbys nachgehen? Wie sollten Eltern mit der Situation umgehen? 

Wie sorgen Eltern für die Betreuung ihres Kindes? 

Für Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse, deren Eltern "systemkritische Berufe" ausüben, soll eine Betreuung eingerichtet werden, erklärte Söder. Zu diesen Berufen zählen unter anderem Pflegepersonal, Ärzte und Polizisten. Bei allen älteren Schülern gehe man davon aus, dass diese sich selbst versorgen können.

In Kindergärten soll ebenfalls eine  Notfall-Betreuung für Kinder von Eltern der genannten Berufsgruppe organisiert werden. 

Sobald es konkrete Informationen dazu gibt, erfahrt ihr sie bei uns. 

Wichtig: Die Betreuung durch Oma und Opa wird nicht empfohlen, da ältere Menschen zur Risikogruppe zählen. Markus Söder kündigte in der Pressekonferenz auch an, dass das Besuchsrecht in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Behinderteneinrichtungen eingeschränkt werde, um schwächere Menschen zu schützen.

Darf mein Kind seine Freunde treffen?

Ob eure Kinder Freunde treffen dürfen, liegt im Grunde im eigenen Ermessen. Kanzlerin Merkel hat am Donnerstag empfohlen, auf soziale Kontakte zu verzichten - soweit möglich. Dies ließe sich natürlich auch auf freundschaftliche Kontakte unter Kindern anwenden. Sollten solche stattfinden, ist regelmäßiges Händewaschen weiterhin ein wichtiges Mittel, auf das auch die Kids achten sollten.

Prof. Dr. Christoph Klein, Direktor vom Haunerschen Kinderspital, rät Ähnliches: Wir sollten uns zurücknehmen und Menschenansammlungen meiden. Er argumentiert, dass die Schulen ja geschlossen wurden, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Wenn Kinder sich nun weiterhin an anderen Orten als Gruppen treffen - beispielsweise auf dem Spielplatz - arbeitet das natürlich gegen die Vorsichtsmaßnahmen. Denn dadurch besteht das Risiko weiterhin. 

Darf mein Kind trotzdem seinem Hobby nachgehen?

Was Hobbys eurer Kids betrifft, könnte vielen die Entscheidung eventuell abgenommen werden. Denn: Viele Freizeiteinrichtungen drosseln ihr Programm ebenso oder sagen es komplett ab. Hier wird empfohlen, Rücksprache mit den Organisatoren zu halten. 

Für Amateurfußballspieler ist diese Information außerdem wichtig: Der Bayerische Fußball-Verband (BVF) hat als Vorsorgemaßnahme den kompletten Spielbetrieb für mindestens zwei Wochen eingestellt - also bis einschließlich 23.03.2020.

Was passiert wenn mein Kind unter häusliche Quarantäne gestellt wird? 

Die Entscheidung über eine häusliche Quarantäne trifft das örtliche Gesundheitsamt. Diese wird vom Robert-Koch-Institut auf 14 Tage vorgeschrieben - solange dauert die Inkubationszeit des Virus. 

Sobald euer Kind oder jemand aus eurer Familie unter Quarantäne gestellt wird, gilt für diese Person Hausarrest. Die betroffene Person sollte dann Experten zufolge die Quarantäne in einem getrennten Raum verbringen und Körperkontakt mit den anderen Familienmitgliedern dringend vermeiden. Zudem sollte regelmäßig Rücksprache mit dem örtlichen Gesundheitsbehörden gehalten werden. 

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