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Streit mit den Nachbarn: Was ihr im Garten dürft und was verboten ist

Die ersten Sonnenstrahlen des Jahres locken uns in den Garten. Damit es bei der Gartenpflege oder der nächsten Grillparty keinen Ärger mit den Nachbarn gibt, haben wir für euch die wichtigsten Regeln rund um den Garten zusammengefasst.

Wütender Nachbar schaut über Zaun Haus & Garten Foto: Rainer Fuhrmann/Adobe Stock

Egal ob Hobbygärtner, Schrebergartenliebhaber oder Grundstücksbesitzer - bei der Benutzung des Gartens ist einiges zu beachten. Oftmals sind die Nachbarn in unmittelbarer Nähe, sodass Streitpotential vorhanden ist. Regeln und Absprachen sind dabei für ein friedvolles Zusammenleben mit den Nachbarn immens wichtig. Doch welche Regelungen gibt es eigentlich?

Darf ich bedenkenlos grillen, wie laut darf ich im eigenen Garten sein und ist es erlaubt, wenn mein Nachbar im Garten Bienen züchtet? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen findet ihr hier.

Strenge Regeln für Laubbläser

Laubbläser sind je nach Gerät zwischen 65 und 90 db laut. Aus Lärmschutzgründen dürfen diese Geräte nur werktags zwischen 9-13 Uhr und 15-17 Uhr benutzt werden. Geräuscharme Laubbläser mit einem Umweltkennzeichen dürfen normal verwendet werden - mit Ausnahme zwischen 20 und 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.

Laut feiern nur bis 22 Uhr

Für Gartenpartys gelten die im Ort vorgeschriebenen Ruhezeiten. Grundsätzlich gilt: Ab 22 Uhr muss der Partylärm auf Zimmerlautstärke reduziert werden, denn ab da gilt die Nachtruhe. Wer sich nicht daran hält, riskiert schnell eine Anzeige. Es bietet sich vor einer Party auch an, die Nachbarn zu informieren und um Verständnis zu bitten.

Darf ich im Garten grillen?

Das Landgericht München hat geurteilt: Ein generelles Grillverbot ist unzulässig. Wie oft gegrillt werden darf, ist je nach Landkreis unterschiedlich. Besteht ein ausreichender Abstand zum Nachbarn gibt es keine Einschränkungen. Generell ist darauf zu achten, dass die Nachbarn nicht durch Gerüche, die beim Grillen entstehen, belästigt zu werden.

Wann darf ich Bäume pflanzen oder fällen?

Bäume dürfen jederzeit gepflanzt werden. Wann ein Baum gefällt werden darf, ist aber je nach Kommune unterschiedlich. Bei Bäumen über fünf Jahren braucht ihr auf jeden Fall eine Genehmigung vom Bauamt. Außerdem gilt eine Ruhezeit vom 1. März bis zum 30. September - hier ist das Fällen von Bäumen grundsätzlich verboten.

Pestizide im Garten - ja oder nein?

Das Landgericht München hat geurteilt: Nachbarn dürfen dem Gartenbesitzer nicht verbieten, Pestizide zur Schädlingsbekämpfung einzusetzen. Ist das Haus und damit der Garten aber gemietet, kann der Vermieter einschreiten.

Darf ich Bienen im Garten züchten?

Auf dem Land ist die Bienenhaltung von höchstens 15 Völkern erlaubt, hat das Amtsgericht Augsburg geurteilt. Jedoch dürfen Nachbarn nicht übermäßig gestört werden. Gelegentlicher Bienenflug oder Bienenkot sind dabei hinzunehmende Beeinträchtigungen. In der Stadt oder in der Nähe von Kindereinrichtungen ist die Bienenhaltung aber verboten.

Wie hoch darf der Gartenzaun sein?

Die Höhe der Nachbarschaftsgrenze ist je nach Gemeinde unterschiedlich und kann in der Bauordnung nachgelesen werden. Üblich ist eine Höhe von 1,20 Metern. Steht der Zaun auf der gemeinsamen Grenze, muss die Errichtung und die Kostenfrage vorher mit den Nachbarn abgeklärt werden. Steht der Zaun im eigenen Garten ist ein Mindestabstand von 50cm einzuhalten.

Darf ich Gartenreste verbrennen?

In Bayern ist das Verbrennen von Gartenabfällen, wie Zweigen oder Laubresten verboten. Kleinere Bioabfälle können kostenlos in die Restmülltonne gesteckt werden. Ansonsten bietet sich bei größeren Gärten ein Komposthaufen, ein Häcksler oder Sammelstellen auf dem Wertstoffhof an.

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