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Notfall bei Hunden, Katzen und Co: Tierarzt-Besuche ab sofort teurer

Für Herrchen und Frauchen ist es eine schlimme Vorstellung, wenn ihre Haustiere krank oder verletzt werden und schnell einen Tierarzt brauchen. Wer seinen Liebling im Notdienst behandeln lassen muss, wird ab sofort deutlich teurer wegkommen als bisher. Es gibt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte.

Hund beim Tierarzt Haustiere Foto: goodluz/Adobe Stock

Haus­tier­be­sit­zer wünschen sich für ihre Lieb­linge ein langes gesun­des Leben. Aber nicht allen ist das vergönnt und es kommt vor, dass verletzte Hünd­chen, kranke Kätz­chen und malade Meer­schwein­chen schnelle Hilfe brau­chen.

Doch wer seinen Lieb­ling nachts, an Wochen­en­den oder an Feier­ta­gen vom Tier­a­rzt behan­deln lassen muss, wird deut­lich mehr dafür zahlen müssen. Ab sofort gilt für Tier­ärzte eine neue Gebüh­ren­ord­nung, was den Notdienst außer­dem der norma­len Sprech­stun­den angeht. Die Bundes­tier­ärz­te­kam­mer hat eine pauschale Notdienst­ge­bühr in Höhe von 50 Euro beschlos­sen.

Was bedeutet das für Haustierbesitzer?

Für tier­ärzt­li­che Leis­tun­gen während des Notdiens­tes ist ab sofort eine Notdienst­ge­bühr in Höhe von 50 Euro zuzüg­lich Mehr­wert­steuer fällig. Zusätz­lich zu der Pauschale muss für tier­ärzt­li­che Leis­tun­gen im Notdienst künf­tig mindes­tens der zwei­fa­che Satz der Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärzte (GOT) abge­rech­net werden. Der Tier­a­rzt darf aber sogar die Kosten bis zu einem vier­fa­chen Gebüh­ren­satz erhe­ben.

Für welche Zeiten gelten die neuen Gebühren?

Die Notdienst­zei­ten sind:

  • täglich ab 18 Uhr bis 8 Uhr des jeweils folgen­den Tages,
  • frei­tags ab 18 Uhr bis 8 Uhr des folgen­den Montags,
  • von 0 Uhr bis 24 Uhr eines gesetz­li­chen Feier­ta­ges.

Es gelten aber auch Ausnah­men: Wenn eine Tier­a­rzt­pra­xis abends regu­läre Sprech­stun­den anbie­tet, zum Beispiel bis 19 oder 20 Uhr, ist das kein Notdienst. In diesen Fällen werden keine Notdienst­ge­büh­ren berech­net.

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