Darf man wegen Raucherpausen wirklich gekündigt werden? Was dahinter steckt
Bayern will sich für flexiblere Arbeitszeiten einsetzen und eine tägliche Arbeitszeit von mehr als zehn Stunden ermöglichen. Bedeutet das auch zehn Stunden ohne Raucherpause? Darf man wegen Raucherpausen gekündigt werden? Wir klären auf.
Die Themen „Raucherpause“ bzw. Rauchen am Arbeitsplatz sind ein Dauerbrenner. Doch welche Vorgaben macht das Arbeitsrecht?
Darf ich während der Arbeitszeit rauchen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf das Rauchen während der Arbeitszeit existiert nicht. Legt ihr also eine Raucherpause ein, müsst ihr die Zeit entsprechend nachholen, ansonsten handelt es sich um Arbeitszeitbetrug, so Arbeitsvertrag.org.
Was passiert, wenn ich mich nicht daran halte?
Verstößt ihr gegen die Vorschriften zum Rauchen im Betrieb, kann eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung die Folge sein.
Wann ist eine fristlose Kündigung wegen Rauchen am Arbeitsplatz möglich?
Wer als Arbeitnehmer in der Raucherpause hartnäckig das Ausstempeln "vergisst", riskiert seine fristlose Kündigung. Das musste nun auch eine Arbeitnehmerin aus Thüringen feststellen, die wegen des bewussten Nichtausstempelns in der Zigarettenpause vom Arbeitgeber gekündigt wurde. In kurzer Folge waren es in einem Monat an insgesamt 7 Tagen mehr als 20 Pausen, deren Bezahlung so erschlichen wurde, zum Teil bis zu sechs Mal täglich. Bei bewusst falschen Angaben hinsichtlich der Arbeitszeit oder bei mehrfachen nicht unerheblichen Falschaufzeichnungen bedarf es dabei zudem grundsätzlich auch keiner vorherigen Abmahnung, so das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Thüringen. Mitentscheidend war: Die Arbeitnehmerin hatte eine schriftliche Belehrung erhalten und unterschrieben, in der der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinwies, dass Raucherpausen während der Arbeitszeit nicht gestattet seien.
Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer
Wer Privates während der Arbeitszeit erledigt, sei es online Zeitung lesen, chatten oder eben die Raucherpause, riskiert jetzt mehr denn je seinen Arbeitsplatz, schreibt anwalt.de.
Deshalb: Halten Sie Pausenzeiten genau ein, verbringen Sie Ihre Arbeitszeit nicht mit privaten Tätigkeiten! Fliegt nämlich auf, dass Sie Ihre Arbeitszeit mit privaten Dingen verbracht, beispielsweise eine halbe Stunde mit Ihrem Partner telefoniert oder im Internet eine Urlaubsreise gebucht haben, ist das regelmäßig ein Arbeitszeitbetrug, für den der Arbeitgeber meist verhaltensbedingt, mitunter fristlos, kündigen darf.
Anwalt
Das Urteil könnt ihr hier nachlesen: