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Behördengang umgehen: Diese Dinge könnt ihr online erledigen

Die bayerischen Gemeinden drücken aktuell aufs Gas, um den Bürgern persönliche Amtsgänge zu ersparen. Wir haben eine Übersicht für euch, was ihr inzwischen alles online erledigen könnt.

mann tippt auf Laptop Vebraucherschutz Foto: ipuwadol/Adobe Stock

In einer zunehmend digitalisierten Welt eröffnen sich neue Möglichkeiten, alltägliche Aufgaben und Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen. Beispielsweise im Bereich der Fahrzeugzulassung und -abmeldung bietet die Online-Plattform der örtlichen Zulassungsbehörde eine bequeme Alternative zum traditionellen Behördengang. Welche Dienste die eigene Kommune bereits digital anbietet, kann jeder Bürger übrigens direkt auf dem „Dashboard Digitale Verwaltung“ auf der Internetseite des Staatsministeriums für Digitales nachschauen. Eine weitere Übersicht findet ihr hier.

1. Online-Fahrzeugzulassung

In Bayern sind in den ersten zwei Monaten nach dem Start der Online-Fahrzeugzulassung bereits mehr als 20 000 Anträge gestellt worden. Mit dem digitalen Service "i-Kfz" können Besitzer seit dem 1. September Fahrzeuge zulassen, umschreiben oder abmelden. Fast alle 96 Zulassungsbehörden im Freistaat bieten dies bereits online an, wie das bayerische Verkehrsministerium mitteilte.

2. Meldeangelegenheiten

Wenn ihr eine Wohnung bezieht, müsst ihr euch innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.  Das geht online über das BayernPortal

3. Steuerliche Angelegenheiten

Eure Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden, so das BayernPortal. Das ELSTER-Verfahren (ELelektronische STeuerERklärung) ermöglicht die unkomplizierte Übermittlung von Steuererklärungen an die Finanzämter. "Mein ELSTER" ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Es erlaubt die papierlose Einreichung von Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung, die höchste Sicherheitsstandards bietet und einen schnellen sowie komfortablen Prozess ermöglicht. Darüber hinaus gibt es verschiedene kommerzielle und kostenfreie Steuerprogramme auf dem Markt, die eine elektronische Steuererklärung erleichtern. Dafür benötigt ihr lediglich einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Internetzugang

4. Anmeldung in Kindertageseinrichtungen

Ihr habt die Möglichkeit, euer Kind für eine kommunale Kindertageseinrichtung, Kindertagesstätte (Kita), Krippe, einen Kindergarten oder Hort online anzumelden. Darüber hinaus könnt ihr euren Bedarf an einem Kitaplatz online angeben, einen Platz vormerken lassen oder die Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz durchführen. Weitere Informationen findet ihr hier.

5. Elterngeld

Das Elterngeld kann über das entsprechende Online-Antragsverfahren beantragt werden. Dieses Verfahren bietet eine einfache und bequeme Möglichkeit, den Antrag zu stellen, benötigte Unterlagen hochzuladen und alle erforderlichen Informationen bereitzustellen. Dabei ist das Ausfüllen des Antrags schon sechs Monate vor dem Geburtstermin des Kindes möglich. Diese Frühzeitigkeit gewährt euch genügend Zeit, um euch in Ruhe vorzubereiten und den Antrag sorgfältig auszufüllen.

6. Anzeige über den Erhalt unerlaubter Telefonwerbung

Wer kennt es nicht: Die lästige, unerwünschte Telefonwerbung. Doch in Bayern habt ihr die Möglichkeit, eine Anzeige über den Erhalt dieser unerlaubten Anrufe zu erstatten. Denn unerlaubte Telefonwerbung verstößt gegen geltende Bestimmungen und kann rechtlich verfolgt werden. Was zählt nicht dazu? Das Bayern Portal hat weitere Infos:

  • „Phishing-Anrufe“ zählen nicht zu den Werbeanrufen, auch dann nicht, wenn Firmennamen oder Produkte genannt werden. Bei den Anrufen sollen also keine Produkte beworben oder verkauft, sondern Informationen über Sie eingeholt werden. Weil solche Anrufe oft in Zusammenhang mit Straftaten stehen, sollten Sie bei solchen Anrufen eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
  • Anrufe, die ausschließlich dem Zweck der Markt- oder Meinungsforschung dienen, sind keine Telefonwerbung.
  • Anrufe, die (Wahl-)Werbung für politische Parteien zum Gegenstand haben.

7. Geburtsurkunde

Ihr habt die Möglichkeit, verschiedene Dokumente in Bezug auf Geburten online zu beantragen. Dazu gehören die Geburtsurkunde, ein beglaubigter Ausdruck, eine Bescheinigung über die Geburtszeit oder auch eine internationale Urkunde. Ob eure zuständige Behörde dieses Verfahren anbietet findet ihr hier.

8. Kostenfreiheit und Erstattung der Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig, so das BayernPortal. Die Schülerbeförderung für öffentliche Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie bestimmte andere Schularten wird durch den Aufgabenträger gewährleistet. Dies umfasst den regelmäßigen Unterricht an der nächstgelegenen Schule, wenn der Schulweg länger als 2 km (für Jahrgangsstufen 1-4) bzw. 3 km (ab Jahrgangsstufe 5) ist. Ab der Jahrgangsstufe 11 gibt es keinen Anspruch auf Beförderung, jedoch können Schulwegkosten, die die Eigenbeteiligung von 320 Euro pro Schüler pro Jahr (maximal 490 Euro pro Familie) überschreiten, erstattet werden. Familien mit bestimmten finanziellen Bedürfnissen erhalten eine vollständige Erstattung der Fahrtkosten.

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