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Bürgergeld, 49-Euro-Ticket und Mehrwegpflicht: Das ändert sich 2023

In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 greifen. Was wird teurer, was wird billiger, und was ändert sich komplett? Das haben wir für euch zusammengefasst.

Geld, Zug und Recup Verbraucherschutz Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa; aapsky/Adobe Stock; Olaf Kunz/Adobe Stock

In ihrem ersten Jahr hat die Ampel-Koalition einige Reformen auf den Weg gebracht, die 2023 greifen. Was wird teurer, was wird billiger, und was ändert sich komplett? Das haben wir für euch nachfolgend zusammengefasst. 

Neue Änderungen für Verbraucher:

Änderungen für Autofahrer und im ÖPNV:

Änderungen bei Arbeit, Lohn und Steuer

Änderungen bei Versicherungen

Neue Änderungen für Verbraucher

Photovoltaikanlagen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es im neuen Jahr Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Einige Regelungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 greifen bereits. Durch dieses gibt es 2023 mehr Geld für alle Anlagen, die ab 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden.

Mehrwegpflicht

Restaurants, Bistros und Cafés müssen ab 1. Januar 2023 Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Hier darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht teurer sein, als das Produkt in der Einwegverpackung. Die Inhaber dürfen jedoch Pfand verlangen. Diese Regelung gilt nicht für Imbisse, Kioske und "Spätis".

Lieferkettengesetz

Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3000 Angestellten das Lieferkettengesetz. Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.

Atomausstieg

Mitte April gehen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.

Klimaabgabe fürs Heizen

Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.

Erhöhung des Wohngelds

Mehr Haushalte sollen ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600 000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.

Neue Euro-Münzen

Kroatien führt am 1. Januar den Euro einführen. Mit dem Beitritt Kroatiens in die Euro-Zone, werden ab dem kommenden Jahr sieben neue Münzen im Umlauf sein und vier neue Motive:

  • 2-Euro-Münze: Umriss Kroatiens und Hymne an die Freiheit
  • 1-Euro-Münze: Bild eines Marders
  • 50 Cent, 20 Cent und 10 Cent: Abbild des Ingenieuren Nikola Tesla
  • 1 Cent, 2 Cent, 5 Cent: HR-Ligatur

Recht auf Reparatur in der EU

Das Recht auf Reparatur gilt als ein wichtiger Schritt für den Plan der EU, bis 2050 eine Kreislaufwirtschaft zu verwirklichen. Diese wiederum ist Teil des europäischen Grünen Deals, dem Fahrplan der EU, um bis 2050 klimaneutral zu werden. Dieses Recht umfasst laut dem Europäischen Parlament bessere Kennzeichnungen zu Verbraucherinformationen, eine längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Waren sowie längere Garantielaufzeiten.

Strom- und Gaspreisbremse

Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.

Änderungen für Autofahrer und im ÖPNV

49-Euro-Ticket

Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

Keine Prämie für Plug-in-Hybride

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen bekommen ab 2023 keine Förderung durch den Bund mehr. Zudem sinken die Prämien für reine Stromfahrzeuge. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

Steuervergünstigung für Autogas läuft aus

Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss ab 2023 tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus, und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Kfz-Versicherung

Die Typenklasse bestimmt, ob 2023 mehr oder weniger als bisher in die Kfz-Versicherung einbezahlt werden muss. Der ADAC geht davon aus, dass 13 Millionen Autofahrer in eine neue Einstufung eingeteilt werden. 8,1 Millionen davon werden zukünftig mehr Versicherungsbeiträge bezahlen müssen. Für viele Autobesitzer wird sich jedoch gar nichts verändern.

Lkw-Maut

Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.

Führerscheinumtausch

Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, seinen alten Führerschein gegen einen neuen zu tauschen.

Maske im Verbandskasten

Ab 2023 sollen zwei medizinische Masken Pflichtbestandteil jedes Verbandskastens im Auto sein. Die Regelung wurde bereits im Februar 2022 beschlossen, allerdings muss die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erst noch geändert werden.

Änderungen bei Arbeit, Lohn und Steuer

Bürgergeld

Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Künftig können statt 600 bis zu 1000 Euro Homeoffice-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1200 Euro angerechnet werden. Nur wer mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommt, profitiert.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber sind von 2023 an verpflichtet, am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Kranke Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen, bekommen aber in der Praxis einen Ausdruck für ihre Unterlagen.

Änderungen bei Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2000 Euro statt 1600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Frist für Grundsteuererklärung

Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis Ende Januar 2023 abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert.

Erhöhung des Kindergelds

Das Kindergeld soll zum 1. Januar auf einheitlich 250 Euro pro Monat und Kind steigen. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat.

Anhebung Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag - also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss - steigt um 561 Euro auf 10 908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58 597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62 810 Euro fällig. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von aktuell 5.620 Euro auf 5.760 Euro ab 2023.

Tabaksteuer

Die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr, um die "gesundheitspolitische Lenkungswirkung weiterhin zu gewährleisten".

Energiepauschale für Studierende

Studierende und Fachschüler sollen eine Pauschale von 200 Euro zur Milderung der gestiegenen Kosten erhalten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.

Faire Bezahlung in der Pflege

Wer selbst in der Pflege arbeitet wird sich auch über die weitere Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte freuen. Diese erste Erhöhung des Mindestgehalts ist auf Mai 2023 angesetzt, die zweite auf Dezember 2023.

Änderungen bei Versicherungen

Steigende Krankenkassenbeiträge

Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge - momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent - um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Rentenerhöhung

Rentnerinnen und Rentner können im kommenden Jahr voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr.

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