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Sinnlose Autofahrten sind verboten: Diese Regel kennt fast niemand

Mal zu schnell unterwegs, an der Ampel das Handy in der Hand oder ein defekter Scheinwerfer - diese Verkehrssünden sind so manchem schon teuer zu stehen gekommen. Ein ANTENNE BAYERN Hörer wurde neulich aber ganz ohne böse Absicht eiskalt erwischt. Der Grund: Er fuhr planlos mit dem Auto in der Gegend herum.

Verkehrsschilder in Hand Verbraucherschutz Foto: vegefox.com/Adobe Stock

Wer von uns kennt sie nicht: Diese kurze Zeit im Auto, in der man ganz man selbst sein kann. Musik aufdre­hen, Fens­ter auf und mitsin­gen oder die ande­ren Verkehrs­teil­neh­mer bei geschlos­se­nen Schei­ben nach Belie­ben belei­di­gen. Ein ANTENNE BAYERN Hörer nutzte diese ziel­lo­sen Fahr­ten mit dem Auto bis jetzt auch gerne einfach so – zum Runter­kom­men. Als er letzte Woche von der Poli­zei aufge­hal­ten wird und ganz wahr­heits­ge­mäß auf die Frage antwor­tet, wohin er denn fahre, wird er – was sein vermeid­lich harm­lo­ses Hobby angeht – eines Besse­ren belehrt. 100€ Strafe kostet ihn seine Spaß­fahrt. Der Grund: Das plan­lose Herum­fah­ren ist in Deut­sch­land verbo­ten.

Planloses Herumfahren: Warum ist es verboten?

Auto­fah­ren erzeugt schäd­li­che Abgase und schon alleine wegen der Umwelt sollte auf unnö­tige Fahr­ten verzich­tet werden. Das Fahren zum Spaß wird nach §30 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung aber auch aus einem ande­ren Grund als Ordnungs­wid­rig­keit geahn­det. Gerade in den warmen Sommer­mo­na­ten beschwe­ren sich häufig Anwoh­ner wegen des Lärms durch herum­fah­rende Autos. Fühlen sich Menschen durch die Fahrt gestört, kann das mit einer Strafe oder einer Verwar­nung einher­ge­hen. Indem die erste Frage bei einer Verkehrs­kon­trolle meis­tens die nach dem Ziel oder dem Anlass der Fahrt ist, sollen eben solche reinen „Spaß­fah­rer“ ausfin­dig gemacht werden.