Wassercent startet in Bayern: Ab 1. Juli gilt die neue Gebühr auf Grundwasser-Entnahmen – Das müssen Verbraucher, Unternehmen und Landwirte jetzt wissen
Ab 1. Juli führt Bayern den Wassercent ein: Für die Entnahme von Grundwasser wird künftig eine Gebühr fällig. Was das für Verbraucher, Unternehmen und Landwirte bedeutet, welche Ausnahmen es gibt und wie hoch die Kosten sind – alle Infos dazu findet ihr im Artikel.
Ab dem 1. Juli erhebt Bayern eine neue Gebühr auf die Entnahme von Grundwasser – den sogenannten Wassercent. Ziel ist es, den Schutz der Wasserressourcen zu stärken und einen bewussteren Umgang mit Wasser zu fördern. Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Wassercent in Bayern: Wer muss zahlen?
Die neue Gebühr betrifft alle, die im Freistaat Grundwasser entnehmen oder verbrauchen. Dazu zählen Wasserversorger, Wasserzweckverbände, Nutzer eigener Brunnen, Unternehmen und die Industrie. Die Abgabe beträgt zehn Cent pro Kubikmeter und gilt für Entnahmen über einer Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr.
Privathaushalte zahlen den Wassercent nicht direkt, sondern über den Wasserversorger. Die Kosten werden voraussichtlich auf die Kunden umgelegt. Für einen durchschnittlichen Haushalt entstehen so rund fünf Euro pro Person und Jahr an Mehrkosten.
Ausnahmen und Freimengen beim Wassercent
Es gibt mehrere Ausnahmen: Die Freimenge von 5.000 Kubikmetern gilt für Versorger, Verbände und Unternehmen – nicht für einzelne Privatkunden. Für bestimmte Nutzungen, wie die landwirtschaftliche Tierhaltung, die Fischerei, das Kühlen oder die Nutzung von erneuerbaren Energien (z.B. Wärmepumpen), fällt keine Gebühr an. Auch für Oberflächenwasser wie Flüsse oder Seen wird kein Wassercent fällig, außer bei der Trinkwassergewinnung.
Wie wird der Wasserverbrauch ermittelt?
Eine flächendeckende Zählerpflicht gibt es nicht. Die tatsächlich entnommene Wassermenge muss glaubhaft gemacht werden. Das Prinzip basiert auf Vertrauen und Selbstverantwortung.
Wofür werden die Einnahmen verwendet?
Die Einnahmen aus dem Wassercent sind zweckgebunden. Sie fließen in den Schutz von Wasser und Trinkwasser, in Projekte zur Verbesserung der Wasserqualität und in nachhaltige Bewässerungsmaßnahmen. Die Staatsregierung rechnet mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr.
Weitere Regelungen und Kritik
Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat künftig Vorrang vor anderen Nutzungen. Wasserrechte können nicht privat gehandelt werden. Trotz des Kompromisses gibt es Kritik: Umweltverbände bemängeln, dass viele Betriebe unter der Freigrenze bleiben und zahlreiche Ausnahmen die Lenkungswirkung abschwächen.