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Ausnahmen: Hier dürft ihr tatsächlich über die rote Ampel fahren

Wer bei Rot fährt, riskiert einiges. Aber es gibt tatsächlich drei Situationen, in denen ihr auch über eine rote Ampel fahren dürft. Wir erklären, welche das sind.

Rote Ampel Verkehr Foto: Stefan Sauer / dpa

Bei Rot stehen, bei Grün gehen. Das weiß zwar jedes Kind, aber gilt das wirklich immer? Tatsächlich ist das Weiterfahren bei Rot in drei bestimmten Situationen erlaubt.

Ausnahme 1: Defekte Ampel springt nicht zurück auf Gelb

Wenn die rote Ampel auch nach längerer Zeit nicht wieder Gelb wird, könnt ihr damit rechnen, dass die Ampel kaputt ist. Sobald ihr euch sicher seid, dass die Ampel nicht einfach nur eine besonders lange Rotphase anzeigt, könnt ihr sehr vorsichtig auf die Kreuzung fahren. Vorher müsst ihr ausreichend lange warten. Doch was ist in diesem Fall ausreichend? Es ist nicht genau vorgegeben, wie lange ihr warten müsst. Anhand früherer Gerichtsentscheidungen lässt sich jedoch sagen: Wenn ihr zwischen drei und fünf Minuten gewartet habt, seid ihr auf der sicheren Seite.

Ausnahme 2: Rettungs- und Polizeiwagen Platz machen

Wenn sich die Polizei oder ein Rettungswagen im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn nähern, müssen andere Verkehrsteilnehmer ihnen sofort Platz schaffen. Bei einer roten Ampel dürft ihr in dieser Situation also vorsichtig die Haltelinie überfahren. Hinter der Ampel solltet ihr aber anhalten und auf Grün warten. Oder ihr fahrt wieder hinter die Haltelinie zurück, sobald der Einsatzwagen an euch vorbeigefahren ist, wenn euch das möglich ist.

Ausnahme 3: Grüner Pfeil neben der roten Ampel

Neben einigen Ampeln befindet sich ein Schild mit einem grünen Pfeil nach rechts. Wenn so ein Schild an einer roten Ampel hängt, dürft ihr dennoch rechts abbiegen. Zuvor müsst ihr aber an der Haltelinie stoppen und sichergehen, dass ihr beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger oder Radfahrer gefährdet. Wird nicht angehalten, kann das im Zweifelsfall zwischen 70 und 150 Euro und einen Punkt in Flensburg kosten.

Nur in Ausnahmen erlaubt

Fahrt ihr an eine rote Ampel heran und keine dieser Situationen ist gegeben, dürft ihr diese auf keinen Fall überfahren. Ansonsten drohen Konsequenzen.

Welche Konsequenzen drohen?

  • Bei einem einfachen Rotlichtverstoß, also wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, als Sie diese überfahren haben, droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Gefährdet ihr dabei zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer oder beschädigt andere Autos, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und ihr erhaltet zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.
  • Wenn ihr über eine Ampel fahrt, die mehr als eine Sekunde lang rot war, begehet ihr einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Dabei müsst ihr mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Kommt zu einem qualifizierten Rotlichtverstoß noch eine Gefährdung oder Beschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 320 Euro.

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