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Ist euer Knöllchen fehlerhaft? Diese Blitzer verstoßen gegen das Recht

Reflexion der Sonne auf Schildern, plötzliche Begrenzungen durch Baustellen, einseitige Schilder - Schon hat man die Geschwindigkeit übersehen und natürlich stand da auch noch ein Blitzer! Doch jetzt ist klar, dass auch bei Einhaltung der Geschwindigkeit ein Blitzer ausgelöst werden kann und dass viele Knöllchen gar nicht rechtens sind. Wir erklären euch, was es mit den falschen Knöllchen auf sich hat und wie ihr euch dagegen wehren könnt.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Polizisten in einer Blitzerkontrolle Foto: Lino Mirgeler/dpa

Der Saarländische Verfassungsgerichtshof hat für eine kleine Sensation gesorgt: Aufgrund einer falsch empfundenen Messung, wurden die aktuellen Blitzermodelle grundlegend in Frage gestellt. Die Entscheidung fiel im Juli: Das Modell Traffistar S 350 wird von allen Straßen verbannt. Zunächst allerdings nur im Saarland. Denn wer geblitzt wurde, musste sein Knöllchen bezahlen. Das Problem daran war, dass das Gerät keine Messdaten speichert, so kann im Nachhinein die Richtigkeit der Messung nicht mehr überprüft werden. Der eigentliche Beweis wurde also nie aufgezeichnet!

Geräte-Hersteller Jenoptik arbeitet momentan ein einem Software-Update, das vor Ende September fertig werden soll. Doch eine Recherche der AUTO BILD ergab, dass kaum ein Blitzgerät hunderprozentig rechtskonform arbeitet oder überhaupt technisch ausgereift ist.

Auch die Modelle PoliscanSpeed von Vitronic, Traffiphot S, Traffistar S 330, Leivtec XV3, Riegl FG 21 P speichern die wichtigen Rohmessdaten nicht. Das Gerät ES3.0 der Firma Eso lässt sich gerade bei Dunkelheit von Fahrzeugen mit LED-Licht fehlleiten. Deutschlandweit sind alleine von letzterem 700 Modelle in Gebrauch. 

Wie sieht es in Bayern aus?

Zuständig für die Aufträge zur Beschaffung der Blitzer für die Bayerische Polizei ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren für Sport und Integration. Vergeben werden die Geräte durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt. Grundsätzlich werden die angebotenen Messgeräte einen Praxistest unterzogen. Anhand der Bewertungen bei den Praxistests und einer Nutzwertanalyse wird entschieden, welches Messgerät den Zuschlag erhält, teilte die stellvertretende Pressesprecherin Sandra Schließlberger auf ANTENNE BAYERN Anfrage mit. 

Diese Geräte sind im Einsatz

Bei der bayerischen Polizei sind aktuell die PoliScan-Geräte von Vitronic, das ES3.0 und ES8.0 von Kistler, das Multanova 6 F und das TS330 der Firma Jenoptik im Einsatz. Das im Saarland beanstandete Gerät ist in Oberbayern, Schwaben und Unterfranken 20 mal zu finden, allerdings durch die kommunale Verkehrsüberwachung. In Oberbayern handelt es sich um die Landkreise Landsberg am Lech, Weilheim-Schongau, Starnberg, Garmisch-Patenkirchen, Bad Tölz-Wolfratshausen, Miesbach, Rosenheim und München. Die Bayerische Polizei setzt das Gerät nicht ein

Ein Austausch ist nicht geplant

Die Staatsregierung teilt die Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg, dass durch die Arbeitsweise der Geräte eine Verletzung des Rechtsstaatsprinzips, eine Verletzung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör und auf Gewährleistung eines fairen Verfahrens nicht ersichtlich sind. Ein Geräteaustausch ist dementsprechend nicht angezeigt, so die stellvertretende Pressesprecherin. 

Was ihr tun könnt

Vor Ort

Wenn ihr schon vor Ort das Gefühl habt, dass ihr zu Unrecht geblitzt wurdet und die Möglichkeit habt anzuhalten, macht Bilder von dem Gerät , der Beschilderung und der Verkehrssituation. Besonders von einseitigen oder temporären Schildern, denn diese könnten unter Umständen zu spät gesehen werden.

Wenn ihr Post bekommt

Hattet ihr aus Sicherheitsgründen keine Möglichkeit anzuhalten, könnt ihr trotzdem noch einiges beachten. Sobald das Anhörungsschreiben vorliegt, solltet ihr es auf Tatzeit, Tatort und die mögliche Identifikation des Fahrers genau überprüfen. 

Wenn die Behörde denkt, dass Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sind, erhält der Halter einen Zeugenfragebogen. Bei bestimmten Personengruppen, wie Verlobte, Ehegatte, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, geschiedene Eheleute, Kinder, Enkel, Schwager und Schwägerin, besteht Zeugnisverweigerungsrecht. Dementsprechend muss der wahre „Schuldige“ nicht verraten werden. Kann allerdings zur Folge haben, dass die Bußgeldstelle weiter ermittelt.

Achtung: Gebt niemals, auch mit Einverständnis, eine falsche Person an. Denn für falsche Verdächtigung kann es Freiheitsstrafen geben.

Gegen einen Bescheid vorgehen

Am besten geht ihr erst nach anwaltlicher Beratung gegen einen Bescheid vor. Grundsätzlich gilt zwar, dass Fehler durch Geräte oder die Bediener dieser immer passieren können, aber ein Anzweifeln lohnt sich nicht in allen Fällen. Ein Anwalt kann einen Einblick in die Akten beantragen und euch dann eine Einschätzung geben. 

Wenn sich schon ein paar Punkte auf dem Konto befinden, lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung und es sich um höhere Strafen handelt, lohnt es sich darüber nachzudenken. Bei Geldbußen unter 60€ ohne Fahrverbot rentiert sich das Vorgehen ohne Versicherung nicht. Ausnahme besteht für Fahrer in der Probezeit, da teure Nachschulungen anfallen können.

Gegen Fahrverbot vorgehen

Gegen ein Fahrverbot vorzugehen könnt ihr in Betracht ziehen, wenn es sich um ein sogenanntes Augenblicksversagen handelt. Wenn euch beispielsweise die Reflexion der Sonne auf dem Schild geblendet hat. Auch wenn ein Verbot unverhältnismäßige Folgen wie einen Jobverlust hätte, kann der Richter davon absehen und stattdessen die Geldstrafe verdoppeln oder verdreifachen. Berlin, Hessen und Bayern sind besonders streng! 

Achtung!

Trotz aller Tipps und Tricks: Fahrt immer sicher und bringt weder euch, noch andere in Gefahr! 

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