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Gewusst? Was im Auto verboten und was erlaubt ist

Wer im Besitz eines Führerscheins ist, weiß, dass es viele Regeln gibt. Doch einigen sind wir uns als Autofahrer aber nicht wirklich bewusst. Welche das sind, haben wir für euch zusammengefasst.

Ein Frau verwendet ihr Handy am Steuer. Verkehr Foto: Melissa Erichsen/dpa

Bei einigen Dingen herrscht Uneinigkeit darüber, ob man sie wirklich machen darf. Wir haben für euch recherchiert und decken die Mythen und Fragen auf:

Das ist verboten

1. Handy am Steuer

Eine Frau mit Handy am Ohr. Monika Skolimowska/dpa

Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten. Auch viele andere Funktionen dürft ihr als Autofahrer nicht verwenden. So dürft ihr beispielsweise auch keine Nachrichten schreiben oder lesen. Auch das Ablehnen von Anrufen oder Ablesen der Uhrzeit ist verboten, wenn ihr dafür das Handy in die Hand nehmen müsst. Ansonsten drohen Bußgelder zwischen 100 und 200 Euro, sowie Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote.

2. Intensive Bedienung des Radios

Ein Autoradio ninofficialphotography/pixabay

Immer wieder Streitpunkt vor Gericht ist die Frage, ob während der Fahrt das Radio bedient werden darf. Die Antwort ist Jein und genau deswegen sind solche Fälle immer wieder vor Gericht. Solange es darum geht, die Lautstärke zu regulieren, den Sender zu wechseln oder ähnliche sekundenlang dauernde Aktivitäten handelt, die nicht vom Straßenverkehr ablenken, ist die Bedienung des Radios kein Problem. Wenn ihr aber anfangt, kompliziertere Einstellungen, wie Bässe oder ähnliches zu suchen, überschreitet ihr eine Grenze. Also: Die Bedienung des Radios ist in Ordnung, solange es sich um einen Handgriff handelt, bei dem ihr nicht hinsehen müsst.

3. Das Auto weihnachtlich dekorieren

Ein weihnachtlich geschmücktes Auto. Honey Fangs/unsplash

Jeder kennt es: Die Adventzeit beginnt und alles leuchtet. Was sollte dagegen sprechen das Auto mit Lichterketten zu schmücken? § 49 StVO spricht leider dagegen. Darin steht, dass im Cockpit überhaupt nichts leuchten darf, was andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen oder gefährden könnte. Und als verkleideter Weihnachtsmann Auto fahren? Geht leider auch nicht - es kann sogar ein Verwarngeld ausgesprochen werden.

4. Transport von Haustieren im Kofferraum

Ein Hund sitzt im geöffneten Kofferraum. Jimmy Conover/unsplash

Genau genommen handelt es sich sogar um eine Ordnungswidrigkeit, wenn das Tier nicht auch im Kofferraum durch eine Transportbox, die seiner Größe entspricht oder mit geeigneten Tiergurten gesichert ist, so das Straßenverkehrsamt. 

Tiere werden in diesem Fall als Ladung betrachtet, die beim Transport ausreichend zu sichern ist. Mal ganz davon abgesehen ist es auch für das Tier viel angenehmer, wenn es durch Beschleunigungs- und Bremskräfte nicht ständig hin und her geruckelt wird.

Straßenverkehrsdienst

Sonst droht eine Strafe zwischen 5 bis 75 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg.

5. Nutzung von Blitzer-Apps

Ein Handy mit installierter Blitzer-App im Auto. Jens Büttner/dpa

Blitzer-Meldungen im Radio, die im Anschluss an die Staumeldungen im Radio bekannt gegeben werden, sind euch bekannt. Warum sich also dann nicht einfach eine Blitzer-Warn-App aufs Handy installieren? Das sind Programme, die im Internet Blitzer-Meldungen zusammentragen und deren Standorte auf einer Karte einblenden. Wirkt also wie eine Radiomeldung in Schriftform. Die Gesetzgebung sieht das aber anders. § 23 StVO besagt: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen.“ Damit ist die Sachlage eindeutig. Nutzt ihr eine derartige App tatsächlich, "dürfte ein Nachweis für Polizisten im Regelfall jedoch eher schwierig sein, da ein Smartphone nur im Falle von „Gefahr im Verzug“ oder mit richterlichem Beschluss beschlagnahmt werden darf. Beides dürfte aber bei einer Verkehrskontrolle eher unwahrscheinlich sein.", so das Straßenverkehrsamt. 

Das darf man

1. Alkohol am Steuer

Ein Fahrer trinkt am Steuer. Pexels/pixabay

Es gibt kein Gesetz, das Alkohol am Steuer verbietet. Es ist lediglich die normale Promillegrenze einzuhalten. Sonst gelten die Promille-Bußgelder.

2. In Flip-Flops oder barfuß fahren

Eine Frau hängt ihre Füße aus dem Autofenster. Erik Odiin/unsplash

Wenn ihr mit Flip-Flops oder barfuß Auto fahren wollt, lasst ihr euch grundsätzlich betrachtet nichts zuschulden kommen. Wenn jedoch ein Unfall entsteht, der mit festerem Schuhwerk hätte verhindert werden können, können Probleme mit der Versicherung auftreten. Wir möchten euch trotzdem darum bitten, dass ihr bitte keinen Unfall aus Bequemlichkeit oder Modebewusstsein riskiert.

3. Dashcams benutzen

Eine Dashcamp hängt im Auto. Wolfgang Kumm/dpa

Dashcams sind kleine Kameras auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe, die während der Fahrt aufzeichnen. Dank eines Grundsatzurteils sind den Verkehr aufzeichnende Dashcams neuerdings erlaubt. 

4. Nackt Autofahren

Ein Mann sitzt oberkörperfrei im Auto. ajr_images/Adobe Stock

Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das das nackt Auto fahren verbietet, so Verkehrsanwalt Christian Heisl vom ADAC.

Die Frage ist nur, wie kommt es beim Verkehrsmitteilnehmer an, wenn sich der nun extrem gestört fühlt, belästigt fühlt, dann kann er das zur Anzeige bringen.

Christian Heisl

Das eigene Fahrzeug wird, ähnlich wie das eigene Zuhause, als geschützter Raum gesehen. Einfach nur nackt zu sein ohne sexuellen Charakter bleibt also straffrei. 

5. Mit Sonnenbrille fahren

Eine Frau mit Sonnenbrille sitzt in einem Cabrio. bruce mars/unsplash

Auch wenn nicht jede Sonnenbrille für Autofahrten geeignet sind und viele verunsichert sind: Ihr dürft mit Sonnenbrille Auto fahren. Von sogenannten Gelbfilterbrillen rät Professor Bernhard Lachenmayr, Facharzt für Augenheilkunde und Mitglied im ADAC Ärztekollegium, beim Autofahren jedoch dringend ab. 

Diese Brillen haben zwar einen positiven Effekt auf die menschliche Psyche. Sie verschlechtern aber die Blendempfindlichkeit und das Sehvermögen bei Dämmerung. Daher eignen sie sich definitiv nicht für den Straßenverkehr.

Bernhard Lachenmayr

6. Essen, trinken und rauchen

Ein Frau raucht am Steuer. Антон Воробьев/unsplash

Generell ist es nicht verboten, direkt hinter dem Lenkrad zu essen oder zu trinken. Sogar heiße und fettige Speisen sind ausdrücklich während des Fahrens erlaubt. Auch das Rauchen von einer gewöhnlichen Zigarette mit Tabak oder von einer E-Zigarette ist bisher in Deutschland nicht verboten. Grundsätzlich gilt, dass ihr das Fahrzeug aber jederzeit beherrschen müsst. Wenn aber die glühende Zigarette zum Beispiel während der Fahrt herunter fällt und ihr einen Unfall verursacht, so haftet ihr alleine für den entstandenen Schaden.

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