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Kreizkruzefix, Himmeherrgott & Co.: So viel kosten euch Beleidigungen im bayerischen Straßenverkehr

Der Bayer kann auch mal genervt sein, wenn sich Touris beim Fahren blöd anstellen. Dann rutscht einem doch mal die ein oder andere Beleidigung raus und das kann kosten. Mit wie viel Geldstrafe ihr in manchen Fällen rechnen müsst, haben wir euch zusammengefasst.

Wut am Steuer Verkehr Foto: Aliaksandr Marko / adobe stock

„Der ganze Bua a Depp“ nur eine von vielen Belei­di­gun­gen, die einem im Stra­ßen­ver­kehr mal raus­rut­schen, wenn der vor einem einfach nicht so Auto fährt, wie wir uns das vorstel­len. Tatsäch­lich können euch Belei­di­gun­gen im Stra­ßen­ver­kehr auch was kosten. Mit wie viel ihr in welchem Fall rech­nen soll­tet, haben wir euch aufge­lis­tet.

Ist das wirklich eine Straftat?

Der Stin­ke­fin­ger oder eine Belei­di­gung gelten tatsäch­lich als Straf­tat und nicht nur als ungu­tes Verhal­ten. Genau deswe­gen müssen wir auch mit Kosten rech­nen. Am Ende kann eine hohe Geld- oder sogar eine Frei­heits­s­trafe von bis zu einem Jahr verord­net werden. Bei Hand­greif­lich­kei­ten plus Nöti­gung kann das einen Auto­fah­rer sogar 1600 Euro plus einen Monat Fahr­ver­bot kosten, so der ADAC.

So wird die Strafe berechnet

Grund­sätz­lich gibt es für böse Gesten und verbale Belei­di­gun­gen keinen einheit­li­chen Straf­ka­ta­log. Auch Punkte in Flens­burg sind bei Beschimp­fun­gen nicht mehr vorge­se­hen. Der Geld­be­trag wird in Tages­sät­zen berech­net, das ist der 30. Teil eines Monats­net­to­ein­kom­mens. Bedeu­tet: Umso mehr der Verur­teilte verdient, desto mehr muss er zahlen. Im Norma­l­fall erwar­tet einem bei einer Belei­di­gung im Stra­ßen­ver­kehr eine Strafe, die mit 20 bis 30 Tages­sät­zen berech­net wird.

Diese Beleidigungen wurden u.a. schonmal mit 1000 Euro bestraft


  • „A…loch“
  • „Dreck­sau“
  • „Sie sind blöd im Kopf“
  • „Ver­bre­che­rin“
  • „blöde Kuh“

Diese Ausdrücke wurden nicht bestraft


  • „Sie können mich mal“
  • „Komi­scher Vogel“ zu einem Poli­zis­ten
  • „Leck mich am A…“ im schwä­bi­schen Sprach­ge­brauch
  • „Park­platz­schwein“ zum Falsch­par­ker

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