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Stau auf der Autobahn und ihr müsst aufs Klo? Darauf müsst ihr achten

Jeder kennt es: Man steht im Stau und muss dringend auf die Toilette, aber es gibt keine Möglichkeit. Was ihr tun könnt und was erlaubt ist, lest ihr hier.

Stau auf der Autobahn Verkehr Foto: SD-Pictures/pixabay

Spezi­ell zur Urlaubs­zeit wird die Geduld der Auto­fah­rer auf so manche Probe gestellt. Steht man einmal im Stau, steigt erfah­rungs­ge­mäß der Stress­pe­gel. Und wenn dann noch jemand auf die Toilette muss, dann wird es noch kritisch. Doch was kann man dann machen?

Autobahn Betreten ist verboten

Das Betre­ten von Auto­bah­nen ist gene­rell verbo­ten. Egal, ob man sich nur im Stau die Beine vertre­ten oder tatsäch­lich aufs Klo möchte, kann dies mit einem Bußgeld von zehn Euro geahn­det werden.

Pinkelpause im Stau kann teuer werden

Wer sein Auto im Stau stehen lässt und kurz verschwin­det, behin­dert den Nach­fol­ge­ver­kehr. Das kann als Halten auf der Auto­bahn gewer­tet werden und kann laut Bußgeld­ka­ta­log 35 Euro kosten. Blockiert ihr mit dem Auto länger als drei Minu­ten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Auto­bahn und das wird dann mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flens­burg belegt.

Im Notfall: Taschen-WC

In Deut­sch­land ist außer­dem das Urinie­ren in der Öffent­lich­keit verbo­ten. Wer sich ans Gesetz hält und nicht aussteigt auf der Auto­bahn um sein klei­nes Geschäft zu verrich­ten, dem bleibt nur noch der Griff zum Becher. So erging es auch schon Mode­ra­to­rin Lisa Augen­tha­ler, die als klei­nes Mädchen auf dem Weg in den Urlaub mit der Fami­lie im Stau stand. Da muss der Papp­be­cher vom Schnell­re­stau­rant herhal­ten.

Wer weiß, dass er eine schwa­che Blase hat und so lange nicht durch­hält, sollte für den Fall über die Anschaf­fung soge­nann­ter Notfall- oder Taschen-WCs nach­den­ken – könnte im Notfall hilf­reich sein.

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