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Warnung an andere Autofahrer: Ist die Lichthupe bei Blitzern erlaubt?

Im Straßenverkehr ist uns das allen schon entweder begegnet oder wir haben es selbst schon mal gemacht. Die Lichthupe als Warnsignal vor kommenden Blitzern. Ob das laut unserer bayerischen Verkehrsordnung erlaubt ist und ob möglicherweise sogar ein Bußgeld droht, das erfahrt ihr hier.

ANTENNE BAYERN ANTENNE BAYERN GmbH & Co. KG
Blitzer Verkehr Foto: Sven Grundmann adobe stock

Die Licht­hupe als Warnung vor kommen­den Blit­zern. Diese Geste ist allen Auto­fah­rern schon mal begeg­net. Doch ist das über­haupt erlaubt? Ihr erfahrt es hier. 

Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern

Grund­sätz­lich ist es so, dass die Poli­zei bei einer Geschwin­dig­keits­kon­trolle Gefah­renstel­len entschär­fen will und der Blit­zer keine Gefahr ist. Eine Warnung ande­rer Verkehrs­teil­neh­mer vor Blit­zern ist nicht grund­sätz­lich verbo­ten. Hand­zei­chen und sogar Warn­schil­der können genutzt werden, sofern sie andere Fahre­rin­nen und Fahrer nicht dadurch ablen­ken. Die Licht­hupe ist aber nicht erlaubt. In der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung ist gere­gelt, dass man mit dem Fern­licht nicht unnö­ti­ger­weise oder absicht­lich aufblen­den darf, so Michael Mari­en­wald von der Poli­zei München im ANTENNE BAYERN Inter­view.

Bußgeld möglich?

Tatsäch­lich kann man einen Auto­fah­rer anhal­ten, wenn dieser mit der Licht­hupe vor einem Blit­zer warnt. Das Verwarn­geld liegt bei fünf Euro, so Michael Mari­en­wald.