Warnung an andere Autofahrer: Ist die Lichthupe bei Blitzern erlaubt?
Im Straßenverkehr ist uns das allen schon entweder begegnet oder wir haben es selbst schon mal gemacht. Die Lichthupe als Warnsignal vor kommenden Blitzern. Ob das laut unserer bayerischen Verkehrsordnung erlaubt ist und ob möglicherweise sogar ein Bußgeld droht, das erfahrt ihr hier.
Die Lichthupe als Warnung vor kommenden Blitzern. Diese Geste ist allen Autofahrern schon mal begegnet. Doch ist das überhaupt erlaubt? Ihr erfahrt es hier.
Lichthupe als Warnsignal vor Blitzern
Grundsätzlich ist es so, dass die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle Gefahrenstellen entschärfen will und der Blitzer keine Gefahr ist. Eine Warnung anderer Verkehrsteilnehmer vor Blitzern ist nicht grundsätzlich verboten. Handzeichen und sogar Warnschilder können genutzt werden, sofern sie andere Fahrerinnen und Fahrer nicht dadurch ablenken. Die Lichthupe ist aber nicht erlaubt. In der Straßenverkehrsordnung ist geregelt, dass man mit dem Fernlicht nicht unnötigerweise oder absichtlich aufblenden darf, so Michael Marienwald von der Polizei München im ANTENNE BAYERN Interview.
Bußgeld möglich?
Tatsächlich kann man einen Autofahrer anhalten, wenn dieser mit der Lichthupe vor einem Blitzer warnt. Das Verwarngeld liegt bei fünf Euro, so Michael Marienwald.