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15-Jährigen erstochen - Gericht verkündet Urteil

Der Jugendliche soll die Angeklagte nach einer Zigarette gefragt haben, dann eskalierte die Situation. War es Mord?

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Beginn Prozess wegen Mordes an einem 15-Jährigen Daniel Löb/dpa

Ansbach (dpa/lby) - Muss eine junge Frau wegen Mordes an einem 15-Jährigen viele Jahre in Jugendhaft? Oder war es Totschlag? Das Landgericht in Ansbach will heute (13.00 Uhr) ein Urteil in dem Fall verkünden, der im vergangenen Sommer für große Bestürzung gesorgt hatte. 

Die Staatsanwaltschaft wirft der 19-Jährigen vor, den Jugendlichen an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen und so heimtückisch ermordet zu haben. Ihrer Ansicht nach sollte die junge Frau dafür eine Jugendstrafe von 14 Jahren verbüßen müssen. 

Die Nebenklage, die die Mutter des Jungen vertritt, hatte sogar 15 Jahre gefordert - die Höchststrafe für Heranwachsende im Jugendstrafrecht. Die Verteidigung der 19-Jährigen hatte dagegen auf eine Jugendstrafe von nicht mehr als fünf Jahren wegen Totschlags plädiert.

Entscheidend wird unter anderem sein, wie sich die Tat für die Kammer nach dem Ende der Beweisaufnahme darstellt: Was waren die Beweggründe der Angeklagten? Kam der Angriff für das Opfer überraschend und hatte es so keine Chance, sich zu schützen?

Zufälliges Aufeinandertreffen

Den Ermittlungen zufolge waren die beiden jungen Leute zufällig an jenem Abend im Juni an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees aufeinandergetroffen. Beide hatten demnach den Sommertag mit Freunden am See verbracht und wollten danach nach Hause fahren. Der Jugendliche wartete an der Bushaltestelle auf der einen Seite der Straße, die 19-Jährige auf der anderen. 

Zum Streit sei es gekommen, als der 15-Jährige die junge Frau nach einer Zigarette gefragt habe, sagte der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung am ersten Prozesstag. Daraufhin habe diese aggressiv reagiert und beide hätten sich über die Straße hinweg gegenseitig beleidigt. 

Ermittler: kein rassistisches Motiv

Dabei soll die 19-Jährige den Jungen auch rassistisch beleidigt haben. Dieser hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.

Schließlich sei die junge Frau mit ihrem Bruder über die Straße gegangen, in ihrer Hand verborgen das Taschenmesser. Der Jugendliche habe zuerst den Bruder der Angeklagten geschlagen. Dann habe diese dem Opfer wuchtig mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm das Messer in den Hals gerammt. Der Junge starb noch am Tatort.

© dpa-infocom, dpa:260309-930-788570/1