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Aushang gegen Israelis in Fürther Lokal - Kritik von Dehoga

In einem Fürther Restaurant wird ein Plakat aufgehängt, das «israelische Bürger» dort für nicht willkommen erklärt. Es hagelt Kritik.

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Flagge von Israel Sven Hoppe/dpa

Fürth (dpa) - Nach der israelitischen Kultusgemeinde hat sich auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband von einem Aushang in einem Fürther Restaurant distanziert, in dem der Gastwirt «israelische Bürger» zeitweilig für nicht willkommen erklärte. «Bayern und das bayerische Gastgewerbe sind weltoffen und bieten Heimat für Menschen aller Nationen und jeden Glaubens», sagte der Geschäftsführer des bayerischen Dehoga-Landesverbandes, Thomas Geppert. «Vielfalt ist Teil unserer DNA.» 

Laut einem von der israelitischen Kultusgemeinde weitergegebenen Foto hatte der Gastwirt in seinem Lokal folgenden Aushang gemacht: «Wir lieben alle Menschen, egal woher sie kommen. Wir glauben, dass die Kinder dieser Welt unter keinen Umständen angetastet werden sollten. Wir sind ein internationales Team. Wir gehören zur Zivilgesellschaft und werden daher nicht wie der Rest der Welt tatenlos zusehen. Deshalb haben wir uns entschieden zu protestieren. Unser Protest hat keinen politischen, geschweige denn rassistischen Charakter». Und dann: «Israelische Bürger sind in diesem Lokal nicht willkommen. Natürlich werden sie wieder willkommen sein, sobald sie sich entscheiden, ihre Augen, Ohren und Herzen zu öffnen.»

«Unhaltbar und unerträglich»

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle hatte den Aushang als «unhaltbar und unerträglich» kritisiert. Die Kultusgemeinde hatte den Aushang als beschämende Ausgrenzung bezeichnet. Der Vorfall sei antisemitisch, er erinnere sie an das Jahr 1933. «Damals hat das auch so angefangen.» Sie erstattete nach eigenen Angaben Anzeige bei der Polizei. Dort werde derzeit geprüft, ob es sich um eine strafbare Handlung handele. 

Der Restaurantbetreiber wies einen antisemitischen Hintergrund seiner Aktion dagegen zurück. Man habe das Plakat, das auch nur im Inneren angebracht worden sei, nach zwei oder drei Stunden wieder entfernt.

© dpa-infocom, dpa:250925-930-85382/1