Bundestag beschließt Milliarden-Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung: Das sind die wichtigsten Änderungen für Versicherte in Bayern
Der Bundestag hat das umstrittene Milliarden-Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung verabschiedet. Für Millionen Versicherte in Bayern bedeutet das höhere Zuzahlungen, neue Regeln bei der Familienversicherung und weitere Einschnitte. Alle wichtigen Änderungen und Reaktionen lest ihr hier.
Das GKV-Sparpaket bringt für Versicherte in Bayern zahlreiche Änderungen. Ziel der Reform ist es, die gesetzlichen Krankenkassen finanziell zu entlasten und Beitragssprünge zu verhindern. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Höhere Zuzahlungen für Medikamente
Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente steigt von mindestens fünf und höchstens zehn Euro auf künftig 7,50 bis 15 Euro. Eine automatische jährliche Erhöhung wurde nach Kritik gestrichen.
Einschränkungen bei der Familienversicherung
Ab 2028 wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern eingeschränkt. In vielen Fällen fällt ein Beitragszuschlag von 2,5 Prozent an. Für Eltern kleiner Kinder, Rentner und Erwerbsgeminderte gelten Ausnahmen.
Neue Regeln beim Krankengeld
Wer eine Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht, verliert künftig den Anspruch auf Krankengeld. Damit kehrt der Gesetzgeber zur früheren Rechtslage zurück.
Weitere Änderungen im Überblick
- Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent. Härtefallregelungen bleiben bestehen.
- Die Beitragsbemessungsgrenze für Gutverdiener steigt um 300 Euro. Dadurch werden auf einen größeren Teil des Einkommens Krankenkassenbeiträge fällig.
- Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie entsprechende Satzungsleistungen entfallen.
- Das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening entfällt.
- Cannabisblüten werden künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
- Für bestimmte planbare Operationen soll häufiger eine verpflichtende ärztliche Zweitmeinung eingeholt werden.
- Krankenkassen müssen ihre Versicherten künftig nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren.
Reaktionen aus Bayern und Wirtschaft
Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner betont, dass das parlamentarische Verfahren das Gesetz verbessert habe. Besonders die Einschränkungen bei der Familienversicherung wurden abgemildert. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisieren, dass das Einsparvolumen nicht ausgeschöpft wurde und die Belastung für Arbeitgeber und Versicherte weiter steigt.